Amt für heilpädagogische Frühberatung (AHF)
Das Amt für heilpädagogische Frühberatung (AHF) erbringt Massnahmen im Bereich heilpädagogischer Früherziehung (HFE). Diese Massnahmen richten sich an Kinder zwischen 0 und 6 Jahren, die an folgenden Schwierigkeiten leiden:
- allgemeine Entwicklungsverzögerung
- geistige, physische, motorische oder sensorielle Behinderung
- Verhaltens- oder Kommunikationsstörungen
- schwere Gesundheitsschäden
Über die Interventionen des AHF will man die Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes mit einem besonderen Bildungsbedarf fördern.
Sie werden direkt in der Familie oder in einem dem Kind bekannten sozialen Umfeld erbracht und finden als regelmässige Therapiesitzungen statt.
In Absprache, Zusammenarbeit und Ko-Konstruktion mit den Eltern arbeiten die auf HFE spezialisierten Pädagogen über vier Hauptachsen an einem individuellen pädagogischen Projekt:
- das Kind: Abklärung, individuelles pädagogisches Projekt, globale Stimulation (Selbstständigkeit, Grob- und Feinmotorik, kognitive Entwicklung, Sprache, Sozialisierung ...), Mittel, Spiele und altersgerechte pädagogische Methoden...
- Eltern, erweiterte Familie: Mitteilen von Beobachtungen, Zuhören, Unterstützung, Begleitung, Erziehungsratschläge, Anpassung des Umfelds, Information und Orientierung...
- Integration: Zusammenarbeit mit den Kleinkinderbetreuungsstätten und den schulischen Institutionen...
- andere Fachpersonen: Zusammenarbeit und Koordination mit Ärzten, Psychologen, Physiotherapeuten, Logopäden...
Die HFE ist eine umfassende Methode. Sie will nicht nur Geschicklichkeit und Funktionen wie die Wahrnehmung, die Motorik und die Sprache des Kindes entwickeln, sondern auch dessen Selbstvertrauen, Kreativität und Handlungs- und Kontaktfähigkeit fördern. Ausserdem begünstigt sie die soziale und schulische Integration des jungen Kindes und bereitet es darauf vor.
Unsere Fachpersonen bringen eine universitäre Ausbildung und fundierte Erfahrung mit und sind in den Regionalzentren Sitten, Siders, Martinach und Monthey tätig. Die Leitung des Amts befindet sich in Sitten.
Die HFE-Massnahmen gehören zum Bereich Sonderpädagogik. Die Kantonale Dienststelle für die Jugend (KDJ) stellt die dafür nötigen Bewilligungen aus und übernimmt die Kosten für die Massnahmen. Die Zustimmung der Eltern ist zwingend.
Um ihren Antrag einzureichen, downloaden die Eltern das unten stehende Formular und reichen es unterschrieben ein.
Unsere Herausforderung besteht darin, frühzeitig auf die Bedürfnisse des jungen Kindes mit einer geschwächten oder gefährdeten Entwicklung zu reagieren, diese zu berücksichtigen und das Kind und seine Familie in ihrer Lage zu begleiten.
KONTAKT
Clavien-Jordan Fabienne
1950 Sion
Grüne und rote Klingel - Videoconférence de Nicola Rudelli (auf franzözisch)
Grüne und rote Klingel
Im Folgenden finden Sie einen Video-Auszug der Online-Veranstaltung, die am 28. September 2022 zum Thema "Grüne und rote Klingel: Früherkennung von Kindern mit Autismus-Spektrums-Störung (ASS)" stattgefunden hat.
Dabei können Sie das Video von Frau Josette Huber, Chefärtzin Kinder- und Jugendpsychiatrie Spitalzentrum Oberwallis in Brig zum Thema «Autismus und Wichtigkeit der Früherkennung» sehen.
Das Screening-Handbuch "Grüne und rote Klingel", das der Früherkennung von ASS dient und auch die Kommunikation mit den Familienmitgliedern und mit Fachleuten erleichtern kann, können Sie HIER erwerben.