Bereich Familienergänzende Betreuung
Dank den Angeboten an familienergänzender Betreuung fällt es den Eltern leichter, ihr Arbeits- und Familienleben zu vereinbaren. Die Kinder werden ab Geburt und bis zum Ende der Primarstufe in eine Struktur eingebunden, die die Kinder in ihrer Entwicklung fördert und in ihrem Lernen unterstützt. Wer seine Kinder in einem familiäreren Rahmen betreut haben will, wendet sich an Tagesfamilien.
Es wird zwischen folgenden Betreuungsstrukturen unterschieden:
- Babygruppe: Kinder ab Geburt bis 18 Monate, Ganztagesbetreuung mit Mahlzeiten
- Kinderkrippe: Kinder von 18 Monaten bis 6 Jahre, Ganztagesbetreuung mit Mahlzeiten
- Kinderhort: Kinder von 18 Monaten bis 6 Jahre, Halbtagesbetreuung ohne Mahlzeiten
- Schulergänzende Betreuung / Mittagstisch: schulpflichtige Kinder von 4 Jahren bis zum Ende der Primarschule, Betreuung ausserhalb der Unterrichtszeiten inkl. Mittagessen
- Spielgruppe: Kinder von 3 bis 6 Jahre, Halbtagesbetreuung ohne Mahlzeiten
- Stundenweise Betreuung: Kinder von 2 bis 8 Jahre, stundenweise Betreuung oder Halbtagesbetreuung ohne Voranmeldung, ohne Mahlzeiten
- Kinderhort in einem Einkaufs-, Sport- oder Freizeitzentrum: Kinder von 2 bis 8 Jahre, Betreuung gemäss Öffnungszeiten des Zentrums ohne Mahlzeiten
- Kinderhort in einer Tourismusregion: Betrieb je nach Alter der betreuten Kinder und Öffnungszeiten
Es ist Aufgabe der Walliser Gemeinden, den Bedarf der Eltern an familienergänzender Betreuung abzuklären und Strukturen anzubieten. Der Kanton bewilligt die Angebote und beaufsichtigt sie.
Unser Bereich „Familienergänzende Betreuung“ übernimmt folgende Aufgaben:
- die Gemeinden, Vereine und Einzelpersonen bei der Schaffung von Tagesbetreuungsstrukturen zu beraten;
- die Betriebsbewilligungen auszustellen;
- die Strukturen zu beaufsichtigen;
- die Qualität der Kinderbetreuung sicher zu stellen;
- die Strukturen zu unterstützen und rechtlich zu beraten;
- die Strukturen, die die Subventionskriterien des Jugendgesetzes erfüllen, mitzufinanzieren.
VIDEOS
Bührer Moulin Anne
Leiterin Bereich Tagesbetreuung Kinder Wallis
Avenue Ritz 29
1951 Sion
1951 Sion
Daniela Heinzmann
Leiterin Bereich Tagesbetreuung Kinder Oberwallis
Pflanzettastrasse 9
3930 Visp
3930 Visp
Chabbey Valérie
Verantwortlich für die Subventionierung der Kinderbetreuung
Avenue Ritz 29
1951 sion
1951 sion
Rechtsgrundlage
- Jugendgesetz (Externer Link)
- Verordnung betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend (Externer Link)
- Reglement über die verschiedenen Einrichtungen für die Jugend (Externer Link)
- Weisungen für die Tagesplatzierung von Kindern von der Geburt bis zum Ende der Primarschule - 01.2024.pdf (Externer Link)