Stellen Sie Ihre Projekte vor
Kriterien
Damit der Staat Wallis sich finanziell beteiligt, muss das Projekt von einer Schweizer oder ausländischen Gruppierung sein, die im Kanton Wallis angesiedelt ist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Akteure zwischen 12 und 25 Jahre alt sind. Ausserdem müssen die Jugendlichen die treibende Kraft hinter dem Projekt sein und sich bei der Verwirklichung des Projekts je nach ihren Fähigkeiten stark miteinbringen. Eine Unterstützung vonseiten Erwachsener oder Fachleute darf einzig Anschubhilfe oder Sprungbrett sein.
Präsentation
Die Projekte sind in Form eines Dossiers zu präsentieren, das die Ziele, den Ablauf, das Budget usw. enthält. Es muss spätestens 10 Tage vor dem Anlass der Kommission abgegeben werden.
Nachhaltigkeit, Dauer, Durchführbarkeit und finanzielle Aspekte des Projekts
Besondere Beachtung erhalten Projekte, die nachhaltig sind. Die Projekte müssen realisierbar sein und ein realistisches Budget enthalten.
Projekt einreichen
Damit es den Jugendlichen möglichst einfach fällt, ihr Projekt einzureichen, haben wir die wichtigsten Punkte aufgelistet, so dass es mit der finanziellen Unterstützung auch wirklich klappt.
Basis- Eintretenskriterien
Falls eines der nachfolgenden Kriterien nicht erfüllt ist, wird das Gesuch abgelehnt:
- Junge Walliserinnen und Walliser oder junge Menschen, die im Wallis Wohnsitz haben, im Alter von 12-25 Jahren
- Projekte ohne finanzielle Gewinnabsichten
- Ausserschulische Aktivitäten
- Die Jugendlichen sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten Träger des Projektes und setzen dieses um
- Finanzielle Aspekte : Detailliertes und realistisches Budget
- Zusätzliche finanzielle Träger (Sponsoring/andere Einnahmequellen)
- Ethische Aspekte des Projekts
Höhe des Unterstützungsbeitrags
Folgende Kriterien helfen der Kommission, die Höhe des Unterstützungsbetrags festzulegen:
- Klassifizierung der Projekte
- Anzahl aktiver Beteiligter am Projekt
- Dauerhaftigkeit des Projekts
- Integration von Minderheiten
- Sicherheitsmassnahmen
- Präventionsmassnahmen (Label FIESTA)
- Zusammenarbeit mit der Gemeinde und anderen betroffenen Institutionen
Projekte, die nicht berücksichtigt werden
- Reisen
- Projekte in Zusammenhang mit der Ausbildung (Maturaarbeiten, Projekte HESSO)
- Lager, Ferienkolonien
- Projekte, die von anderen staatlichen Dienststellen unterstützt werden
- Projekte, die mit Risiken für die Beteiligten verbunden sind
Kriterien für wiederkehrende Anlässe
Im Normallfall wird dasselbe Projekt nur einmal unterstützt
Um die Jugendlichen dazu zu ermuntern, gelungene Projekte fortzuführen, besteht allerdings die Möglichkeit, dasselbe Projekt mehrmals vorzulegen, wenn folgende Kriterien eingehalten werden:
- Es muss zwingend ein Bericht des vorgehenden Anlasses mit einer detaillierten Abrechnung vorgelegt werden.
- Der von der Kommission festgelegte Betrag vermindert sich Jahr für Jahr (Degressive Subventionierung), damit die Jugendlichen lernen, andere Mittel-beschaffungsmassnahmen einzuleiten und mit einem Gewinn des Vorjahres hauszuhalten (Degressives Vorgehen in einer Zeitspanne von 5 Jahren)
- Wenn die Organisatoren nach Ablauf dieses Zeitraums nachweisen können, dass die Hälfte des Organisationkomitees gewechselt hat, können sie den Betrag, der für dieses Projekt vorgesehen ist, erneut beantragen.
Schlussbetrachtung
Die Jugendkommission kann Beiträge gezielt zusprechen, die für bestimmte Positionen im Budget zu verwenden sind ( z.B : Transportkosten, Sicherheit…)
Den Kommissionsmitgliedern bleibt es vorbehalten, Entscheidungen aufgrund einer speziellen Faktenlage zu treffen, die nicht in diesem Reglement aufgeführt sind.
KONTAKT
Jugendkommission des Kantons Wallis
1950 Sion