Ankunft in der Schweiz
Bei Ihrer Ankunft in der Schweiz bleibt Ihr ausländischer Führerschein ab dem Einreisedatum, das auf Ihrer Aufenthaltsgenehmigung angegeben ist, 12 Monate lang gültig. Um nach dieser Frist weiterhin fahren zu können, müssen Sie Ihren Führerschein in einen Schweizer Führerschein umtauschen.
Wenn Sie beruflich Fahrzeuge fahren (Kat. C, C1, D, D1 oder TPP für B, B1, F), müssen Sie den Umtausch jedoch unbedingt vor dem ersten beruflich bedingten Transport durchführen.
In der Regel erhalten Sie Ihren Führerschein im Kreditkartenformat mit neutraler Post innerhalb von maximal 5 Arbeitstagen.
Einzureichende Dokumente
Für den Umtausch eines ausländischen Führerscheins müssen Sie die folgende Dokumente einreichen:
• Ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Gesuch für einen Führerschein;
• ein farbiges Foto im Passformat;
• das Original Ihres gültigen ausländischen Führerscheins;
• eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung (für Ausländer);
Zusätzlich für die Berufskategorien :
• ein ärztliches Attest von einem unserer anerkannten Ärzte (Liste der anerkannten Ärzte auf www.medtraffic.ch);
• einen Originalauszug aus dem Strafregister
Alle diese Dokumente müssen bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde im Wallis eingereicht werden.
Austausch und Prüfung
Das Verfahren unterscheidet sich je nach dem Land, in dem Sie Ihren Führerschein erworben haben, und den Kategorien, die Sie besitzen.
- Wenn Sie einen Führerschein aus den folgenden Ländern besitzen:
Deutschland |
Österreich |
Belgien |
Bulgarien |
Zypern |
Kroatien |
Dänemark |
Spanien |
Estland |
Finnland |
Frankreich |
Grossbritannien |
Griechenland |
Ungarn |
Irland |
Island |
Italien |
Lettland |
Liechtenstein |
Litauen |
Luxemburg |
Malta |
Norwegen |
Niederlande |
Polen |
Portugal |
Rumänien |
Slowakei |
Slowenien |
Schweden |
Tschechische Republik |
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⇒ Sie sind von der Kontrollfahrt und der theoretischen Prüfung befreit.
⇒ Sie erhalten direkt einen Schweizer Führerschein.
⇒ Ihr ausländischer Führerschein wird nach dem Umtausch an die ausstellende Behörde zurückgeschickt.
- Wenn Sie einen Führerschein aus den folgenden Ländern besitzen:
Andorra |
Australien |
Kanada |
Korea (Rep.) |
Israel |
Japan |
Marokko |
Monaco |
Neuseeland |
San Marino |
Singapur |
Taiwan |
Tunesien |
USA |
⇒ Sie sind bei den Kategorien A und B nur von der Kontrollfahrt befreit.
⇒ Bei den Berufskategorien sind Sie von der Kontrollfahrt befreit, müssen aber eine zusätzliche theoretische Prüfung ablegen.
- Wenn Sie einen Führerschein aus Ländern besitzen, die nicht auf einer der beiden oben genannten Listen stehen:
⇒ Sie müssen sich einer Kontrollfahrt für die Kategorien A und B unterziehen.
⇒ Sie müssen sich einer Kontrollfahrt sowie einer zusätzlichen theoretischen Prüfung für die Berufskategorien unterziehen.
Kontrollfahrt
Eine Fahrberechtigung, die 90 Tage gültig ist und nicht verlängert werden kann, wird Ihnen per Post zugeschickt. Sie erhalten auch das Datum für diese Prüfung. Die Gültigkeit dieser Genehmigung kann unter keinen Umständen verlängert werden.
Am Tag der Kontrollfahrt müssen Sie mit Ihrem Fahrzeug und in Begleitung einer Person mit gültigem Führerschein erscheinen.
Wenn Sie die Kontrollfahrt nicht bestehen oder nicht antreten, wird ein Verbot ausgesprochen, von Ihrem ausländischen Führerschein Gebrauch zu machen. Sie werden dann gezwungen, eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen, um einen Schweizer Führerschein zu erhalten.
Gebühren
- CHF 60.-- für die Bearbeitung des Umtauschantrags
- CHF 53.50 für die Ausstellung eines Schweizer Führerscheins
- CHF 20.-- für die Ausstellung einer Autorisierungskarte (nur bei Kontrollfahrten)
- CHF 90.-- bis CHF 180.-- für die Kontrollfahrt (je nach Kategorie; z.B. CHF 90.-- für Kategorie B).
- CHF 60.-- für die zusätzliche theoretische Fahrprüfung (erforderlich für die Kategorien und Unterkategorien C, CE, C1, D, D1, TPP)
Ausreise aus der Schweiz
Wenn Sie die Schweiz verlassen, um sich im Ausland niederzulassen, müssen Sie sich bei den Behörden Ihres Ziellandes über die Schritte informieren, die Sie für die Zulassung Ihres Fahrzeugs und den Umtausch Ihres Führerscheins unternehmen müssen.