Fahrzeugwechsel

Fahrzeugwechsel

Wir bitten Sie, in jedem Fall die nachfolgenden Dokumente vorzulegen :

  • die ausgefüllte und vom Halter unterzeichnete Anmeldung zur Inverkehrsetzung;
  • ein durch Ihre Versicherungsgesellschaft ausgehändigter elektronischer Haftpflichtversicherungsnachweis, gültig 30 Tage ab dem Ausstelldatum (ausser für Anhänger);
  • der Original-Fahrzeugausweis des zu annullierenden Fahrzeuges;
  • wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, den Original-Fahrzeugausweis des einzulösenden Fahrzeuges (Prüfungsbericht beilegen falls das Datum der letzten technischen Kontrolle nicht auf dem Fahrzeugausweis eingetragen ist) oder wenn es sich um einen Neuwagen handelt, den vom Importeur oder vom Markenvertreter vollständig ausgefüllte Prüfungsbericht (Formular 13.20 A);
  • die Löschung des Leasings auf dem alten Fahrzeug sowie der mögliche Eintrag des Codes 178 (elektronisch) auf dem neu einzulösenden Fahrzeuges (Infos Leasing).

Für schwere Motorfahrzeuge und Fahrzeuge für den gewerblichen Verkehr:

  • bei einem Halterwechsel, eine Bestätigung bezüglich Einbau des Fahrtenschreibers (1 Jahr gültig);
  • bei einem Halterwechsel, eine Bestätigung bezüglich des Geschwindigkeitsbegrenzers für Lastwagen, Gesellschaftswagen und Minibusse (1 Jahr gültig);
  • für Fahrzeuge, die der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) unterstellt sind, eine Bestätigung bezüglich der Installation des elektronischen Erfassungsgerätes "Emotach" oder die Befreiungserklärung des Zolls;

Kontakt

Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt 

Plan d'accès - Sion Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion


Plan d'accès - Viège Bockbartstrasse 6
3930 Visp


Plan d'accès - St-Maurice Rte des Bains 2
Postfach161
1890 St-Maurice


Telefon: 027 606 71 00
Email : scn-immatr@admin.vs.ch