Unbezahlte Rechnung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Unbezahlte Rechnung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Wurden Ihre Kontrollschilder infolge einer unbezahlten Rechnung betreffend der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe durch die Kantonspolizei beschlagnahmt?
Es sind folgende Schritte zur Wiederinverkehrsetzung der Schilder nötig:

  • Die offenen Beträge bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) bezahlen. Nur eine Zahlungsbestätigung, welche von der EZV ausgestellt wird, beendet das Verfahren;
  • Einen elektronischen Versicherungsnachweis mit dem Vermerk "Wiederinverkehrsetzung" (ausser für Anhänger) bei Ihrer Versicherungsgesellschaft verlangen.

Die DSUS händigt Ihnen ein Dokument aus, damit Sie die Kontrollschilder bei der Post abholen können.

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Kontakt

Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt 

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1890 St-Maurice


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