Unbezahlte Rechnung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
Unbezahlte Rechnung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
Wurden Ihre Kontrollschilder infolge einer unbezahlten Rechnung betreffend der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe durch die Kantonspolizei beschlagnahmt?
Es sind folgende Schritte zur Wiederinverkehrsetzung der Schilder nötig:
- Die offenen Beträge bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) bezahlen. Nur eine Zahlungsbestätigung, welche von der EZV ausgestellt wird, beendet das Verfahren;
- Einen elektronischen Versicherungsnachweis mit dem Vermerk "Wiederinverkehrsetzung" (ausser für Anhänger) bei Ihrer Versicherungsgesellschaft verlangen.
Die DSUS händigt Ihnen ein Dokument aus, damit Sie die Kontrollschilder bei der Post abholen können.
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Kontakt
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Postfach 1247
1951 Sion
Rte des Bains 2
Postfach 161
1890 St-Maurice
Telefon : 027 606 71 00
Email : scn_compta@admin.vs.ch