Hinterlegung der Kontrollschilder
Hinterlegung der Kontrollschilder
Es existieren 2 Hinterlegungsformen:
- Provisorische Hinterlegung bei der Post:
Die Kontrollschilder können auf einer Poststelle im Wallis hinterlegt und innerhalb einer Frist von 2 Jahren wieder abgeholt werden.
Am Postschalter ist eine Gebühr von CHF 30.-- zu bezahlen.
- Definitive Hinterlegung bei der DSUS:
Die Kontrollschilder können in unseren Niederlassungen zur Annullation abgegeben oder zugestellt werden. Die bei der DSUS abgegebenen Kontrollschilder werden sofort vernichtet.
Sie können der DSUS diese definitive Annullation mittels untenstehendem Formular mitteilen.
Eine Kontrollschilderhinterlegung unterbricht die Steuerpflicht.
Die Versicherung wird automatisch informiert (ausser für Anhänger).
Im Falle eines Guthabens kann bei unserer Buchhaltung eine Rückerstattung verlangt werden.
Kontakt
Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt
Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion
Rte des Bains 2
Postfach 161
1890 St-Maurice
Telefon : 027 606 71 00
Email : scn-immatr@admin.vs.ch