News Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt

Fahrerassistenzsysteme

Neuerungen ab dem 1. Juli 2025

Am 1. März 2025 ist die neue Verordnung über automatisiertes Fahren in Kraft getreten. Diese Verordnung befasst sich hauptsächlich mit der Nutzung automatisierter Systeme auf unseren Strassen. Sie führt zu einer Änderung der VZV, die für den 1. Juli 2025 vorgesehen ist. Wir stellen fest, dass die Anhänge 11 und 12 der VZV um neue Prüfungsanforderungen erweitert wurden.

Diese Neuerungen wirken sich auf den Ablauf unserer Prüfungen aus. Ab dem 1. Juli 2025 müssen wir die Kompetenzen der Kandidatinnen und der Kandidaten während der theoretischen und praktischen Prüfungen überprüfen.

Diese Überprüfung erfolgt zunächst bei der Basistheorieprüfung (A1, A, B und B1) und anschliessend bei der praktischen Prüfung für die Kategorien A und B. Eine spezifische Schulung wird erforderlich sein.

Folgende Systeme werden den Kandidatinnen und den Kandidaten während der praktischen Prüfung vorgelegt:

  • Geschwindigkeitsregler
  • Automatisches Spurhaltesystem
  • Automatische Belüftung, einschliesslich Enteisungssystem
  • Automatische Beleuchtung
  • Automatische Scheibenwischer vorne und hinten
  • ABS für die Kategorie A

Diese Liste ist nicht abschliessend und wird an neue technologische Entwicklungen sowie an das für die Prüfung verwendete Fahrzeug angepasst.

Mindestens drei dieser Elemente werden während der praktischen Prüfung der Kategorie B überprüft. Während dieser Überprüfung wird das Prüfungsfahrzeug in Bewegung sein.

Darüber hinaus wurde eine Sensibilisierungskampagne für Fahrschüler am 1. April 2025 gestartet.

Wir empfehlen Ihnen dringend, www.smartrider.ch zu besuchen.

Link zum Video der Werbekampagne.

Vielen Dank, dass Sie diese Informationen zur Kenntnis genommen haben. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Fahrprüfung.