Praktische Führerprüfung
Praktische Führerprüfung
Während der praktischen Führerprüfung muss der Kandidat beweisen, dass er fähig ist, ein Fahrzeug unter Einhaltung der Verkehrsregeln sicher zu führen. Er muss zudem beweisen, dass er auch bei heiklen Verkehrssituationen das Fahrzeug sicher und den Bedingungen angepasst führen kann.
Prüfungsanforderungen
Allgemeines
Um an einer praktischen Führerprüfung teilzunehmen, muss der Kandidat im Besitze eines gültigen Lernfahrausweises und des Fahrzeugausweises des Prüfungsfahrzeuges sein.
Das Fahrzeug muss sich in betriebssicherem Zustand befinden und ordnungsgemäss immatrikuliert sein.
In allen Fällen muss auf Lern- und Prüfungsfahrten auf der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar eine blaue Tafel mit weissem "L" in vorgeschriebener Grösse angebracht sein.
Auf einem Fahrzeug mit Kollektiv- oder Zollkontrollschildern sowie auf Mietfahrzeugen wird die Prüfung nur dann abgenommen, wenn der/die Bewerber/in zur Benützung berechtigt ist. Die schriftliche Ermächtigung ist vorzuweisen.
In der Regel werden praktische Führerprüfungen bei jeder Witterung, ausser bei starkem Schneefall, abgenommen. Motorwagen müssen bei winterlichen Strassenverhältnissen mit wintertauglichen Reifen ausgerüstet sein. Die Kopfstützen dürfen nicht entfernt werden.
Auf Lern- und Prüfungsfahrten mit Motorwagen muss der Begleiter neben dem Führer Platz nehmen, ausgenommen auf Übungsplätzen, beim Rückwärtsfahren oder beim Parkieren; der Begleiter muss wenigstens die Handbremse leicht erreichen können (Artikel 27 Absatz 2 des Verkehrsregelverordnung VRV).
Auch elektrisch betätigte Feststellbremsen erfüllen die obengenannten Vorgaben, wenn sie vom Beifahrersitz aus erreichbar sind, während der Fahrt betätigt werden können und in ihrer Wirkungsweise mit herkömmlichen Handbremsen vergleichbar sind.
Es muss sichergestellt sein, dass das Fahrzeug auch abgebremst wird, wenn das Gaspedal nicht vollständig freigegeben ist.
Sollten Sie Zweifel an der Funktionsweise der elektrisch betätigten Feststellbremse haben, erkunden Sie sich bei Ihrem Markenvertreter.
Der Kandidat wird gemäss den Anforderungen des Anhangs 12 der Verkehrszulassungsverordnung, VZV beurteilt.
Kategorie A, A beschränkt (35kW) und A1
Folgende motorradspezifische Sicherheitsausrüstung ist an der Führerprüfung erforderlich:
- Homologierter Motorradhelm
- Motorradstiefel oder hohe Schuhe die den Knöchel schützen
- Motorradhandschuhe
- Motorradhosen (Jeans toleriert)
- Motorradjacke
Die praktische Prüfung besteht aus zwei Teilen:
- Die Fahrzeugbeherrschung und das Manövrieren auf dem Prüfungsplatz
- Das Fahren im Strassenverkehr (Anweisungen erfolgen über Funk)
Aus Sicherheitsgründen werden ab Ende Oktober bis Ende März keine praktischen Motorradprüfungen durchgeführt.
Link auf Merkblatt Praktische Führerprüfungen für Motorräder
Kategorie B
Bei Prüfungsfahrzeugen muss entweder die Handbremse für den Verkehrsexperten leicht erreichbar oder das Prüfungsfahrzeug mit geprüften Doppelpedalen ausgerüstet sein. Elektrische Handbremsen sind für Lern- und Prüfungsfahrten zugelassen, wenn sie vom Beifahrersitz erreichbar sind, während der Fahrt betätigt werden können und in Ihrer Wirkungsweise mit herkömmlichen Handbremsen vergleichbar sind.
Kategorie B1 und F
Das Fahrzeug muss mit zwei im Fahrzeugausweis eingetragenen Sitzplätzen ausgerüstet sein.
Kategorie C und C1
Bei Prüfungsfahrzeugen muss entweder die Handbremse für den Verkehrsexperten leicht erreichbar oder das Prüfungsfahrzeug mit geprüften Doppelpedalen ausgerüstet sein. Elektrische Handbremsen sind für Lern- und Prüfungsfahrten zugelassen, wenn sie vom Beifahrersitz erreichbar sind, während der Fahrt betätigt werden können und in Ihrer Wirkungsweise mit herkömmlichen Handbremsen vergleichbar sind.
Fahrzeuge die gefährliche Güter transportieren (SDR), dürfen an Führerprüfungen nur zugelassen werden, wenn der Fahrschüler im Besitze einer ADR/SDR-Schulungsbescheinigung ist.
Kategorie D und D1
Fahrzeuge die nicht mit Doppelpedalen oder mit einer effizienten Handbremse ausgestattet sind, werden an der Führerprüfung nicht zugelassen. Die Platzierung der Handbremse muss vom Experten leicht erreichbar sein und auch beim Tragen der Sicherheitsgurte wirksam betätigen können.
Praktische Prüfung 2x nicht bestanden
Die Zulassung zu einer dritten praktischen Prüfung kann nur erfolgen, wenn eine Fahrschule die abgeschlossene Ausbildung bestätigt.
Fahreignungstest (Schuhfried)
Wird die Führerprüfung dreimal nicht bestanden, kann eine weitere Prüfung erst nach einem positiven Fahreignungstest (Schuhfried-Test) erneut absolviert werden.
Wird die Führerprüfung viermal nicht bestanden oder ist der Fahreignungstest nach der dritten Prüfung negativ ausgefallen, so kann eine weitere Prüfung nur mit einem positiven verkehrspsychologischen Gutachten eines anerkannten Verkehrspsychologen erneut absolviert werden.
Mehr Informationen:
Kontakt
Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt
Rue de la Dixence 85c
Postfach 625
1951 Sion
Rte des Bains 2
Case postale 161
1890 St-Maurice
Email : scn-examen@admin.vs.ch