Technische Kontrolle einer Anhängerkupplung
Technische kontrolle einer Anhängerkupplung
Die Montage einer Anhängerkupplung muss im Fahrzeugausweis eingetragen sein. Für leichte Fahrzeuge (Gesamtgewicht unter 3'500 kg im Feld 33 des Fahrzeugausweises) existieren zwei Möglichkeiten:
- Falls die Anhängervorrichtung nur eine einzige Anhängerkupplung oder Kugelkupplung besitzt, kann diese direkt bei einem bewilligten Garagenbetrieb geprüft werden (die Selbstabnahme-Berechtigung der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt muss beigelegt werden). Bei Fahrzeugen mit einer Typengenehmigung "X" (Feld 24 im Fahrzeugausweis) ist die Kopie des COC (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) vorzulegen.
Der Konzessionär der Marke füllt das Kontrollformular aus und sendet es zusammen mit dem Original des Fahrzeugausweises an eine unserer Niederlassungen.
- In allen anderen Fällen (z.B. doppelte Anhängerkupplung, Ausrüstung mit einer durchgehenden Bremse usw.) muss das Fahrzeug in einer unserer Niederlassungen vorgeführt werden.
Fahrzeuge ohne Typengenehmigung in der Schweiz
Das Feld 24 des Fahrzeugausweises dieser Fahrzeuge enthält ein X. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei der technischen Kontrolle der Anhängerkupplung, der Halter die Daten im Zusammenhang mit der erlaubten Anhängelast durch den Fahrzeughersteller vorlegen muss.
Diese Informationen stehen üblicherweise auf der europäischen Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder im Benutzerhandbuch des Fahrzeuges.
Kontakt
Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion
Rte des Bains 2
Postfach 161
1890 St-Maurice
Email : scn_technique@admin.vs.ch