Ausbilder von Lastwagenführerlehrlingen
Ausbilder von Lastwagenführerlehrlingen
Um Lastwagenführerlehrlinge auszubilden, ist eine Ausbildungsbewilligung nötig. Dafür muss ein vom schweizerischen Nutzfahrzeugverband (ASTAG) organisierter Basiskurs von 4 Tagen besucht werden.
Die Anmeldung zum Basiskurs erfolgt gemäss Artikel 20 VZV. Sie muss von der Dienststelle für Strassenverkehr des Wohnortkantons des Gesuchstellers angenommen werden.
Für die Anmeldung muss ein schriftliches Gesuch des Arbeitgebers mit folgenden Informationen bzw. Dokumenten abgegeben werden:
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des Gesuchstellers.
- Der Arbeitgeber bestätigt, dass der Gesuchsteller ein Fahrzeug der Kategorie C während mindestens 3 Jahren geführt hat, ohne Verstoss gegen die Regeln der Verkehrssicherheit.
- Der Arbeitgeber bestätigt, dass der Gesuchsteller für die Ausbildung junger Erwachsener geeignet ist;
- Der Gesuchsteller muss einen guten Ruf besitzen (beizulegen: ein Leumundszeugnis der Wohnortgemeinde des Gesuchstellers)
- Ein Strafregisterauszug, der nicht älter als 6 Monate sein darf.
Falls der Gesuchsteller die Voraussetzungen erfüllt, wird die Anmeldung der, für das weitere Vorgehen zuständigen, ASTAG übermittelt. Die Ausbildungsbewilligung (gültig 6 Jahre) wird von der Dienststelle für Strassenverkehr ausgestellt, sobald die Bestätigung der ASTAG vorliegt, dass der Gesuchsteller den Basiskurs erfolgreich besucht hat.
Fortbildungskurs
Um die Ausbildungsbewilligung zu verlängern, muss ein Fortbildungskurs bei der ASTAG absolviert werden. In diesem Fall ist die Anmeldung direkt bei der ASTAG vorzunehmen. Die neue Ausbildungsbewilligung (gültig 6 Jahre) wird von der Dienststelle für Strassenverkehr ausgestellt, sobald die Bestätigung der ASTAG vorliegt, dass der Gesuchsteller den Fortbildungskurs erfolgreich besucht hat.
Kontakt
Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion
Rte des Bains 2
Postfach 161
1890 St-Maurice
Email : scn-permis@admin.vs.ch