Inverkehrsetzung eines Fahrzeuges mit VS-Kontrollschildern
Inverkehrsetzung eines Fahrzeuges mit VS-KONTROLLSchilderN
Die Kontrollschilder werden von der DSUS in ihren Niederlassungen ausgehändigt. Sie werden in der Reihenfolge und gemäss den verfügbaren Nummern an den Schaltern in Visp, Sion und St-Maurice ausgehändigt.
Gemäss Art. 77 VZV, ist der Standort des Fahrzeuges für den Erhalt von VS-Kontrollschildern massgebend.
Wir bitten Sie, in jedem Fall die nachfolgenden Dokumente vorzulegen:
- das ausgefüllte und vom Halter unterzeichnete Formular "Anmeldung zur Inverkehrsetzung";
- ein durch Ihre Versicherungsgesellschaft ausgehändigter elektronischer Haftpflichtversicherungsnachweis, gültig 30 Tage ab dem Ausstelldatum (ausser für Anhänger);
- wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, den Original-Fahrzeugausweis des einzulösenden Fahrzeuges (Prüfungsbericht beilegen, falls das Datum der letzten technischen Kontrolle nicht auf dem Fahrzeugausweis eingetragen ist) oder wenn es sich um einen Neuwagen handelt, den vom Importeur oder vom Markenvertreter vollständig ausgefüllten Prüfungsbericht (Formular 13.20 A);
Zusätzlich für Halter, die in einem anderen Kanton wohnen:
- ein vollständig ausgefülltes Formular "Erklärung des Halters", visiert durch die Gemeinde des Fahrzeugstandortes im Wallis;
Zusätzlich für ausländische Halter, die im Wallis wohnen:
- eine gültige Aufenthaltsbewilligung;
Zusätzlich für ausländische Halter, die nicht im Wallis wohnen:
- ein vollständig ausgefülltes Formular "Erklärung des Halters", visiert durch die Gemeinde des Fahrzeugstandortes im Wallis, sowie die Angabe der Adresse des Vertreters in der Schweiz, wenn der Halter keine Aufenthaltsbewilligung besitzt;
Zusätzlich für Halter, die bei der DSUS Wallis noch nicht angemeldet sind und einen Führerausweis oder ein Fahrzeug anmelden möchten:
- der in der Schweiz erstellte Führerausweis oder, falls noch nicht vorhanden, ein gültiger Personalausweis (ID oder Pass);
- eine Wohnsitzbestätigung (Anforderung bei Ihrer Walliser Wohngemeinde);
- für juristische Personen, eine Kopie des offiziellen Handelsregisterauszuges (kein Internetauszug);
- für Vereine oder Gesellschaften, die Statuten mit den Beschlüssen und den unterschriftsberechtigten Personen;
Für schwere Motorfahrzeuge und Fahrzeuge für den gewerblichen Verkehr:
- bei einem Halterwechsel, eine Bestätigung bezüglich der Installation des Fahrtenschreibers (2 Jahre gültig);
- bei einem Halterwechsel, eine Bestätigung bezüglich des Geschwindigkeitsbegrenzers für Lastwagen, Gesellschaftswagen und Minibusse (2 Jahre gültig);
- für Fahrzeuge, die der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) unterstellt sind, eine Bestätigung bezüglich der Installation des elektronischen Erfassungsgerätes "Emotach" oder die Befreiungserklärung des Zolls;
Zusätzliche Unterlagen für:
Unter der Internetseite www.fahrzeugausweise.ch erhalten Sie viele weitere Informationen zur Zulassung von Fahrzeugen im Strassenverkehr.
Kontakt
Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt
Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion
Rte des Bains 2
Postfach161
1890 St-Maurice
Email : scn-immatr@admin.vs.ch