Gewichtsänderung schwerer Motorfahrzeuge
Gewichtsänderung schwerer Motorfahrzeuge
Das Formular zur Gewichtsänderung schwerer Motorfahrzeuge ist einzureichen, wenn Sie das zugelassene Gesamtgewicht eines schweren (über 3500kg Gesamtgewicht) Motorfahrzeuges oder eines Anhängers verändern möchten. Dies ist jedoch höchstens einmal jährlich, oder anlässlich eines Halterwechsels möglich. Die Gewichtsgarantien des Fahrzeugherstellers dürfen nicht überschritten werden.
Kontakt
Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion
Rte des Bains 2
Postfach 161
1890 St-Maurice
Telefon : 027 606 71 00
Email : scn_technique@admin.vs.ch
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