Führerausweis auf Probe (FAP)

 

Der Führerausweis auf Probe (Zweiphasenausbildung) wurde am 1. Dezember 2005 eingeführt, entsprechend der Änderung der VZV vom 27.10.2004.

Der Führerausweis auf Probe wird nur für die Kategorien A und B und für eine Dauer von 3 Jahren ausgestellt. Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten, muss der Halter innerhalb dieser 3 Jahre, während 2 Tagen an der Zweiphasenausbildung teilnehmen (1 Tag ab dem 1. Januar 2020)..

Sie finden im folgenden Link sämtliche Informationen bezüglich dieser Ausbildung.

Einen Monat vor Ablauf des Führerausweises auf Probe (FAP) wird Ihnen der definitive Führerausweis (FAK) automatisch per Post zugeschickt, vorausgesetzt, dass Sie die 2 obligatorischen Ausbildungstage absolviert haben. Dieser FAK ersetzt den FAP ab dessen Ablauf. Dieser ist ab diesem Datum nicht mehr gültig und kann vernichtet werden.

In der Regel erhalten Sie Ihren Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) per Post, in einem neutralen Umschlag innerhalb von maximal 5 Arbeitstagen.

Service de la circulation routière et de la navigation 

Plan d'accès - Sion Rue de la Dixence 85C
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3930 Visp


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Case postale 161
1890 St-Maurice


Téléphone : 027 606 71 00
Email : scn-permis@admin.vs.ch

Rechtsgrundlage

Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV)

Reglement über den Tarif der Gebühren und Kosten im Bereich der Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr