Ausländischer Führerausweis
Ausländischer Führerausweis
Frist für den Umtausch Ihres ausländischen Führerausweises
Wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind, dürfen Sie während den ersten 12 Monaten, ab dem Datum der Einreise in die Schweiz (Einreisedatum auf Ihrer Aufenthaltsbewilligung), Ihren ausländischen Führerausweis gebrauchen. Um nach dem ersten Jahr weiterhin fahren zu dürfen, müssen Sie Ihren Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umtauschen lassen.
Berufsmässiger Führerausweis für Fahrzeuge (Kat. C, C1, D, D1) :
- Personen mit einem gültigen Führerausweis, der von einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA ausgestellt wurde, haben eine Frist von einem Jahr
- Personen mit einem gültigen Führerausweis, der nicht von einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA ausgestellt wurde, und die beruflich in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge führen, müssen den Umtausch vor der ersten berufsmässigen Fahrt erwerben.
In der Regel erhalten Sie Ihren Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) per Post, in einem neutralen Umschlag innerhalb von maximal 5 Arbeitstagen.
Erforderliche Dokumente
Für den Umtausch eines ausländischen Führerausweises benötigen wir:
• ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Gesuch für einen Führerausweis;
• ein aktuelles farbiges Passfoto;
• den nationalen ausländischen Führerausweis:
• eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung (für Ausländer);
Zusätzlich für berufsmässige Kategorien :
• ein Arztzeugnis von einem unserer anerkannten Ärzte (s. Liste der anerkannten Ärzte auf www.medtraffic.ch);
• einen Original-Strafregisterauszug
Sämtliche Dokumente müssen der Einwohnerkontrolle Ihrer Walliser Wohngemeinde abgegeben werden.
Kosten und Gebühren
- CHF 70.-- für die Umtauschgebühr
- CHF 53.50 für die Aushändigung eines schweizerischen Führerausweises
- CHF 20.-- für die Erstellung einer Bewilligungskarte (nur wenn eine Kontrollfahrt notwendig ist)
- CHF 90.-- bis CHF 180.-- für eine Kontrollfahrt (je nach Kategorie; zum Beispiel CHF 90.-- für die Kategorie B)
- CHF 60.-- für eine zusätzliche Theorieprüfung (erforderlich für die Kategorien C, CE, C1, D, D1, TPP)
Umtausch und Prüfungen
Der Vorgang ist je nach Land der Aushändigung des Führerausweises und der bereits erworbenen Kategorien verschieden.
- Wenn Sie Inhaber eines Führerausweises aus einem der folgenden Länder sind:
Belgien | Bulgarien | Dänemark | Deutschland | Estland |
Finnland | Frankreich | Griechenland | Grossbritannien | Irland |
Island | Italien | Kroatien | Lettland | Liechtenstein |
Litauen | Luxemburg | Malta | Niederlande | Norwegen |
Österreich | Polen | Portugal | Rumänien | Schweden |
Slowakei | Slowenien | Spanien | Tschechische Republik | Ungarn |
Zypern |
⇒ sind Sie von der Kontrollfahrt und von der Theorieprüfung befreit
⇒ erhalten Sie direkt einen schweizerischen Führerausweis
⇒ wird Ihr Führerausweis nach dem Austausch an die Ausstellungsbehörde zurückgesandt
- Wenn Sie Inhaber eines Führerausweises aus einem der folgenden Länder sind:
Andorra | Australien | Israel | Japan | Kanada | Republik Korea | Marokko |
Monaco | Neuseeland | Saint-Marin | Singapur | Taiwan | Tunesien | USA |
⇒ sind Sie nur von der Kontrollfahrt für die Kategorien A und B befreit.
⇒ Falls Sie im Besitz von berufsmässigen Kategorien sind, sind Sie von der Kontrollfahrt dieser Kategorien befreit, müssen aber eine zusätzliche Theorieprüfung absolvieren.
- Wenn Sie Inhaber eines Führerausweises aus einem Land sind, welches auf keiner der obenerwähnten Listen aufgeführt ist:
⇒ müssen Sie sich für die Kategorien A und B einer Kontrollfahrt unterziehen
⇒ müssen Sie sich für die berufsmässigen Kategorien einer Kontrollfahrt sowie einer zusätzlichen Theorieprüfung unterziehen
Kontrollfahrt
Eine Fahrerlaubnis wird Ihnen per Post zugestellt. Diese ist während 90 Tagen gültig und nicht erneuerbar. Das Prüfungsdatum wird Ihnen ebenfalls mitgeteilt. Die Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis kann in keinem Fall verlängert werden.
Am Tag der Kontrollfahrt liegt es an Ihnen, mit einem fahrtüchtigen Fahrzeug und in Begleitung einer Person die im Besitze eines gültigen Führerausweises ist, zu erscheinen.
Bei Nichtbestehen oder Nichterscheinen an einer Kontrollfahrt wird Ihnen der ausländische Führerausweis in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein aberkannt. Um den schweizerischen Führerausweis zu erhalten sind Sie verpflichtet, eine Theorieprüfung und eine praktischen Prüfung abzulegen.
Kontakt
Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt
Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion
Rte des Bains 2
Postfach 161
1890 St-Maurice
Email : scn-permis@admin.vs.ch