Verlust oder Diebstahl eines Fahrzeugausweises
Verlust oder Diebstahl eines Fahrzeugausweises
Diebstahl eines Fahrzeugausweises:
Der Diebstahl eines Fahrzeug- oder Schiffsausweises muss sofort der Kantonspolizei in der Schweiz mitgeteilt werden, die einen Rapport erstellt.
Ein Duplikat des Fahrzeug- oder Schiffsausweises wird bei Abgabe folgender Unterlagen erstellt:
- die ausgefüllte und unterschriebene Verlust- oder Diebstahlerklärung eines Fahrzeugausweises;
- ein Doppel des in der Schweiz ausgestellten Polizeirapports;
- eine beidseitige Fotokopie eines gültigen Identitätsausweises oder der Aufenthaltsbewilligung für Ausländer.
Verlust eines Fahrzeugausweises:
Der Verlust eines Fahrzeug- oder Schiffsausweises muss der DSUS mitgeteilt werden.
Ein Duplikat des Fahrzeug- oder Schiffsausweises wird bei Abgabe folgender Unterlagen erstellt:
- die ausgefüllte und unterschriebene Verlust- oder Diebstahlerklärung eines Fahrzeugausweises;
eine beidseitige Fotokopie eines gültigen Identitätsausweises oder der Aufenthaltsbewilligung für Ausländer.
Kontakt
Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion
Rte des Bains 2
Postfach 161
1890 St-Maurice
Telefon : 027 606 71 00
Email : scn-immatr@admin.vs.ch
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