Verlust oder Diebstahl eines Führerausweises
Verlust oder Diebstahlanzeige eines Führerausweises
Diebstahl eines Führerausweises:
Der Diebstahl des Führer-, Lernfahrausweises oder des Führerausweises für Schiffe muss sofort der Kantonspolizei mitgeteilt werden, die einen Rapport erstellt.
Ein neuer Führerausweis oder ein Duplikat des Lernfahrausweises oder des Führerausweises für Schiffe wird bei Abgabe folgender Unterlagen erstellt:
- das ausgefüllte und unterschriebene Gesuch um Ausstellung oder Ersatz eines Führerausweises mit Änderung (mit neuem farbigem Foto in Passqualität für Inhaber eines blauen Führerausweises);
- ein Doppel des Polizeirapports;
- eine beidseitige Fotokopie eines gültigen Identitätsausweises oder der Aufenthaltsbewilligung für Ausländer.
Verlust eines Führerausweises:
Der Verlust des Führer-, Lernfahr- oder des Führerausweises für Schiffe muss der DSUS mitgeteilt werden.
Ein neuer Führerausweis oder ein Duplikat des Lernfahrausweises oder des Führerausweises für Schiffe wird bei Abgabe folgender Unterlagen erstellt:
- das ausgefüllte und unterschriebene Gesuch um Ausstellung oder Ersatz eines Führerausweises mit Änderung (mit neuem farbigem Foto in Passqualität für Inhaber eines blauen Führerausweise);
- eine beidseitige Fotokopie eines gültigen Identitätsausweises oder der Aufenthaltsbewilligung für Ausländer.
In der Regel erhalten Sie Ihren Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) per Post, in einem neutralen Umschlag innerhalb von maximal 5 Arbeitstagen.
Kontakt
Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt
Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion
Rte des Bains 2
Postfach 161
1890 St-Maurice
Email : scn-permis@admin.vs.ch