Tagesschilder

Tagesschilder

Tagesschilder werden für eine Gültigkeitsdauer von 24, 48, 72 oder 96 Stunden ausgestellt.

Der Antragssteller von Tagesschildern muss im Wallis wohnhaft sein oder bereits Halter von Fahrzeugen, die im Wallis angemeldet sind, sein.

Der Gesuchsteller bestätigt auf dem Antragsformular für Tagesschilder, dass das Fahrzeug betriebssicher ist.

Der Beitritt zur Kollektiv-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch.

Die Verwendungsbedingungen sind :

  • unentgeltliche Fahrten

  • Vermietung verboten

  • nicht mehr als 8 Personen nebst dem Fahrzeugführer

  • keine gefährliche Ladung

Die Gebühren der Tagesschilder finden Sie auf dieser Seite. Nach Rückgabe der Kontrollschilder wird der Depot-Betrag gutgeschrieben, abzüglich einer Gebühr im Falle einer verspäteten Rückgabe.

Die Kontrollschilder können wie folgt zurück gegeben werden:

  • an den Schaltern der DSUS in Visp, Sitten oder St-Maurice
  • Zustellung an die DSUS per Post (Datum des Poststempels ist massgebend)

Personen, deren Wohnsitz sich nicht im Wallis befindet, erhalten keine Tagesschilder.

Ein allfälliger Verlust der Schilder muss innerhalb von 24 Stunden der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt mittels Formular "Verlust- oder Diebstahlerklärung" mitgeteilt werden.

Kontakt

Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt 

Plan d'accès - Sion Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion


Plan d'accès - Viège Bockbartstrasse 6
3930 Visp


Plan d'accès - St-Maurice Rte des Bains 2
Postfach161
1890 St-Maurice


Telefon: 027 606 71 00
Email : scn-immatr@admin.vs.ch