Export-Fahrzeugschilder
Export-Fahrzeugschilder
Die zum Export bestimmten Fahrzeuge unterliegen einer speziellen provisorischen Immatrikulation. Der Antragsteller muss im Wallis wohnhaft sein.
Die Gültigkeitsdauer des Fahrzeugausweises wird auf das Ende des laufenden Monats beschränkt. Verbleiben nur noch 4 Tage bis zum Monatsende kann die Gültigkeitsdauer bis zum Ende des nächsten Monats verlängert werden; sie darf jedoch 35 Tage nicht überschreiten.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer oder eine Erneuerung der provisorischen Immatrikulation ist nicht möglich.
Vorzuweisende Unterlagen:
- der Originalfahrzeugausweis;
- das vom Fahrzeughalter vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular "Anmeldung zur Inverkehrsetzung";
- eine Walliser-Wohnsitzbestätigung, sowie ein gültiger Personalausweis und/oder eine gültige Aufenthaltsbewilligung.
Versicherung:
- Wer Exportschilder einlösen möchte, muss der kollektiven Haftpflichtversicherung beitreten, die von der DSUS abgeschlossen wird;
- eine internationale Versicherungskarte (grüne Karte) wird ausgestellt.
Sonderbestimmungen:
- Ein Fahrzeug, dem schon Exportkontrollschilder zugeteilt wurden, kann kein zweites Mal mit Exportkontrollschildern immatrikuliert werden;
- die Gültigkeit der technischen Kontrolle eines Fahrzeuges mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg darf nicht älter als 1 Jahr sein;
- für ein Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg wird für mindestens 3 Tage eine pauschale Schwerverkehrsabgabe erhoben. Auf Anfrage des Inhabers kann diese Abgabe auf 3 zusätzliche Tage erhoben werden, wenn die erste Frist nicht genügt, um die Schweiz zu verlassen.
Kontakt
Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion
Rte des Bains 2
Postfach 161
1890 St-Maurice
Telefon : 027 606 71 00
Email : scn-immatr@admin.vs.ch
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