Händlerschilder -U
Händlerschilder -U
Kollektiv-Fahrzeugausweise werden abgegeben an Betriebe, welche die im Anhang 4 der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) aufgeführten Voraussetzungen erfüllen und:
- über die für die Art des Betriebes erforderlichen Bewilligungen verfügen;
- Gewähr für eine einwandfreie Verwendung des Kollektiv- Fahrzeugausweises bieten;
- soweit es sich um Unternehmen des Motorfahrzeuggewerbes handelt, die in Artikel 71, Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetz (SVG) vorgeschriebene Versicherung abgeschlossen haben.
Um Händlerschilder zu erhalten, müssen Sie das Formular "Antrag um Händlerschilder" ausfüllen und dann mit den erforderlichen Anlagen an die erwähnte Adresse schicken.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Verkehrsversicherungsverordnung (VVV)
Strassenverkehrsgesetz (SVG)
Kontakt
Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt
Adresse Rue de la Dixence 85cCP-625
1951 Sion
@ E-Mail Adresse scn_technique@admin.vs.ch