Händlerschilder -U

Händlerschilder -U

Kollektiv-Fahrzeugausweise werden abgegeben an Betriebe, welche die im Anhang 4 der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV)  aufgeführten Voraussetzungen erfüllen und:

  • über die für die Art des Betriebes erforderlichen Bewilligungen verfügen;
  • Gewähr für eine einwandfreie Verwendung des Kollektiv- Fahrzeugausweises bieten;
  • soweit es sich um Unternehmen des Motorfahrzeuggewerbes handelt, die in Artikel 71, Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetz (SVG) vorgeschriebene Versicherung abgeschlossen haben.

Um Händlerschilder zu erhalten, müssen Sie das Formular  "Antrag um Händlerschilder" ausfüllen und dann mit den erforderlichen Anlagen an die erwähnte Adresse schicken.