Befristete Kontrollschilder
Befristete Kontrollschilder
Die Inverkehrsetzung mit temporären Kontrollschildern betrifft Ausländer während ihrem ersten Jahr in der Schweiz mit einer Aufenthaltsbwilligung F, N oder S.
Folgende Dokumente sind an einem Schalter der DSUS abzugeben:
- eine gültige Aufenthaltsbewilligung (eine Bestätigung der Gemeinde ist nicht gültig);
- eine Wohnsitzbestätigung (von Ihrer Walliser Wohngemeinde);
- das ausgefüllte und unterzeichnete Formular "Anmeldung zur Inverkehrsetzung";
- wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, den Original-Fahrzeugausweis des einzulösenden Fahrzeuges (Prüfungsbericht beilegen, falls das Datum der letzten technischen Kontrolle nicht auf dem Fahrzeugausweis eingetragen ist);
- wenn es sich um einen Neuwagen handelt, der vom Importeur oder vom Markenvertreter vollständig ausgefüllte Prüfungsbericht (Formular 13.20 A);
- ein durch Ihre Versicherungsgesellschaft ausgestellter elektronischer Haftpflichtversicherungsnachweis, gültig 30 Tage ab dem Ausstelldatum (ausser für Anhänger).
- Verlängerung der temporären Kontrollschilder
Ausser der Wohnsitzbestätigung müssen die oben erwähnten Unterlagen an einem unserer Schalter der DSUS abgegeben werden.
Die Kontrollschilder , die mit einem roten Balken und einer Vignette (mit Ablaufdatum) versehen sind, werden Ihnen direkt am Schalter gegen Barzahlung ausgegeben.
Kontakt
Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt
Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion
Rte des Bains 2
Postfach 161
1890 St-Maurice
Telefon : 027 606 71 00
Email : scn-immatr@admin.vs.ch
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