Befristete Kontrollschilder

Befristete Kontrollschilder

Die Inverkehrsetzung mit temporären Kontrollschildern betrifft Ausländer während ihrem ersten Jahr in der Schweiz mit einer Aufenthaltsbwilligung F, N oder S.

Folgende Dokumente sind an einem Schalter der DSUS abzugeben:

  • eine gültige Aufenthaltsbewilligung (eine Bestätigung der Gemeinde ist nicht gültig);
  • eine Wohnsitzbestätigung (von Ihrer Walliser Wohngemeinde);
  • das ausgefüllte und unterzeichnete Formular "Anmeldung zur Inverkehrsetzung";
  • wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, den Original-Fahrzeugausweis des einzulösenden Fahrzeuges (Prüfungsbericht beilegen, falls das Datum der letzten technischen Kontrolle nicht auf dem Fahrzeugausweis eingetragen ist);
  • wenn es sich um einen Neuwagen handelt, der vom Importeur oder vom Markenvertreter vollständig ausgefüllte Prüfungsbericht (Formular 13.20 A);
  • ein durch Ihre Versicherungsgesellschaft ausgestellter elektronischer Haftpflichtversicherungsnachweis, gültig 30 Tage ab dem Ausstelldatum (ausser für Anhänger).
  • Verlängerung der temporären Kontrollschilder

Ausser der Wohnsitzbestätigung müssen die oben erwähnten Unterlagen an einem unserer Schalter der DSUS abgegeben werden.

Die Kontrollschilder , die mit einem roten Balken und einer Vignette (mit Ablaufdatum) versehen sind, werden Ihnen direkt am Schalter gegen Barzahlung ausgegeben.

Kontakt

Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt 

Plan d'accès - Sion

Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion


Plan d'accès - Viège Bockbartstrasse 6
3930 Visp


Plan d'accès - St-Maurice Rte des Bains 2
Postfach 161
1890 St-Maurice


Telefon : 027 606 71 00
Email : scn-immatr@admin.vs.ch