Vorführen eines Fahrzeuges in einem anderen Kanton
Vorführen eines FahrzeugEs in einem anderen Kanton
Falls Sie Ihr Fahrzeug in einem Strassenverkehrsamt eines anderen Kantons vorführen möchten, müssen Sie unbedingt Ihren Fahrzeugausweis sowie den bestandenen Prüfungsbericht in einer unserer Niederlassungen bis spätestens zum auf dem Aufgebot erwähten Datum vorweisen. Andernfalls werden die vollen Kosten verrechnet.
Kontakt
Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion
Rte des Bains 2
Case postale 161
1890 St-Maurice
Telefon : 027 606 71 00
Email : scn_technique@admin.vs.ch
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