Zahlungsnachforschung
Zahlungsnachforschung
Sie haben eine Mahnung oder eine Entzugsverfügung mit zusätzlichen Verfahrenskosten erhalten und haben die ursprüngliche Rechnung per E-Banking beglichen ?
Bitte überprüfen Sie die Kontonummer (1) und die im E-Banking eingegebenen Referenzen (2) (kontaktieren Sie Ihre Bank falls erforderlich) und vergleichen Sie diese mit den Angaben auf dem Einzahlungsschein der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUS).
- Kontaktieren Sie das Steueramt unter 027/606.24.50 und fragen Sie nach, ob eine Rückerstattung möglich ist (es wird zwischen dem Steueramt und und der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt keine Überweisung vorgenommen).
- Falls Sie eine Verfügung erhalten haben mit zusätzlichen Verfahrenskosten, senden Sie eine Kopie des Zahlungsauftrages mit den erfassten Referenzen sowie eine Kopie der Belastungsanzeige an scn_compta@admin.vs.ch.
- Falls Sie eine Verfügung erhalten haben mit zusätzlichen Verfahrenskosten, folgen Sie dann die Anweisungen der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt.
- Falls Sie eine kostenfreie Mahnung erhalten haben, zahlen Sie diese bitte umgehend an die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt.
- Senden Sie eine Kopie des Zahlungsauftrages mit den erfassten Referenzen an scn_compta@admin.vs.ch.
- Bei Erhalt einer Verfügung mit zusätzlichen Verfahrenskosten senden Sie bitte eine Kopie der Belastungsanzeige an scn_compta@admin.vs.ch.
- Folgen Sie den Anweisungen der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt.
- Kontaktieren Sie Ihre Bank und fordern Sie eine Rückerstattung des Betrages.
- Der Betrag der Mahnung oder der Verfügung sind umgehend an die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt zu überweisen (die Verfahrenskosten sind fällig, der Staat Wallis hat den Betrag nicht erhalten).