Wiedereinlösung der Kontrollschilder

Provisorische Hinterlegung der Kontrollschilder bei der DSUS (temporär)

Ohne finanzielle Rückstände und ohne offene Verfahren für die Beschlagnahmung der Kontrollschilder, können die Kontrollschilder, sofern der Fahrzeugausweis nicht annulliert wurde, zurückverlangt werden.

Es ist notwendig, dass Sie Ihre Versicherungsgesellschaft kontaktieren, damit diese uns für jedes Fahrzeug (ausser Anhänger) einen elektronischen Versicherungsnachweis (Code 52) für die Wiederinverkehrsetzung zustellt.

Bitte senden Sie uns Ihren Antrag zur Wiederinverkehrsetzung der Kontrollschilder per Post an die beiliegende Adresse oder per Kontaktformular zu.

Im Falle eines Fahrzeugwechsels, einer Eröffnung für Wechselschilder oder eine Neuimmatrikulation, senden Sie uns bitte Ihren Antrag zur Inverkehrsetzung, gemäss unten aufgeführtem Vorgehen, per Post zu.

Fahrzeugwechsel
Fahrzeugwechsel auf Wechselschilder
Eröffnung Wechselschilder
Neue Immatrikulation

Nach einer freiwilligen Hinterlegung der Kontrollschilder bei der Post

Gegen Vorlage des gültigen Original-Fahrzeugausweises können die Kontrollschilder, innerhalb einer Frist von 2 Jahren seit dem Datum der provisorischen Hinterlegung der Kontrollschilder, auf der Poststelle zurückverlangt werden.

Es ist notwendig, dass Sie Ihre Versicherungsgesellschaft kontaktieren, damit diese uns für jedes Fahrzeug (ausser Anhänger) einen elektronischen Versicherungsnachweis (Code 52) für die Wiederinverkehrsetzung zustellt.

Sämtliche Änderungen des Fahrzeugausweises müssen zuerst der DSUS gemeldet werden, bevor die Kontrollschilder zurückverlangt werden können.

Im Falle eines Fahrzeugwechsels, einer Eröffnung für Wechselschilder oder eine Neuimmatrikulation, senden Sie uns bitte ebenfalls Ihren Antrag zur Inverkehrsetzung, gemäss unten aufgeführtem Vorgehen, per Post zu.

Fahrzeugwechsel
Fahrzeugwechsel auf Wechselschilder
Eröffnung Wechselschilder
Neue Immatrikulation

Nach einer Beschlagnahme der Kontrollschilder durch die Kantonspolizei:

Ein solches Verfahren muss in jedem Fall bei der DSUS geregelt werden, je nach Grund des Kontrollschilderentzugs.

Nach Regelung dieses Verfahrens wird Ihnen von der DSUS eine Bewilligung abgegeben, damit die Kontrollschilder bei gleichzeitigem Vorweisen des Original-Fahrzeugausweises bei der Post abgeholt werden können.

Kontakt

Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt 

Plan d'accès - Sion Rue de la Dixence 85c
Postfach 625
1950 Sion


Plan d'accès - Viège Bockbartstrasse 6
3930 Visp


Plan d'accès - St-Maurice Rte des Bains 2
Postfach 161
1890 St-Maurice


 027/606.71.00

  Kontaktformular