Veteranenfahrzeuge
Veteranenfahrzeuge
Bei der Anmeldung zur Inverkehrsetzung eines Veteranenfahrzeuges muss das Fahrzeug den Anforderungen der Anleitung für Veteranenfahrzeuge, vom 3. November 2008, des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) entsprechen.
- die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren;
- das Fahrzeug darf nur für rein private Zwecke verwendet werden;
- die jährliche Fahrleistung ist auf max. 3'000 km beschränkt;
- das Fahrzeug muss der ursprünglichen Ausführung entsprechen; es muss optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein, wobei Gebrauchsspuren, die auch bei sorgfältiger Pflege entstehen, akzeptiert werden.
Um den Veteranenstatus zu erhalten, müssen bei der technischen Kontrolle folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Fahrzeugausweis
- Antrag für die Zulassung als Veteranenfahrzeug
Bestehen Zweifel zum Originalzustand des Fahrzeuges, ist eine FIVA Fahrzeug Identitätskarte erforderlich. Diese Karte ist bei der FSVA erhältlich.
Kontakt
Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion
Rte des Bains 2
Case postale 161
1890 St-Maurice
Téléphone : 027 606 71 00
Email : scn_technique@admin.vs.ch
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