Treffsicherheitsnachweis

Treffsicherheitsnachweis

Jagdpatentbestellung 2024-2025

Für die Bestellung des diesjährigen Jagdpatents gilt: 

  • der in Art. 24 des Ausführungsreglements zum Jagdgesetz vorgesehene Treffsicherheitsnachweis ist für die Jagdpatentbestellung 2024-2025 erforderlich;
  • die Übergangsbestimmungen von Art. 64 Abs. 1  des Ausführungsreglements zum Jagdgesetz bleiben vorbehalten.

Alle Jäger*Innen welche im Jahr 2023 keinen Treffsicherheitsnachweis erbracht haben, sind verpflichtet einen solchen mit den ausgefüllten Unterlagen für die Bestellung des diesjährigen Jagdpatents 2024-2025 vorzuweisen.