Treffsicherheitsnachweis
Treffsicherheitsnachweis
Jagdpatentbestellung 2024-2025
Für die Bestellung des diesjährigen Jagdpatents gilt:
- der in Art. 24 des Ausführungsreglements zum Jagdgesetz vorgesehene Treffsicherheitsnachweis ist für die Jagdpatentbestellung 2024-2025 erforderlich;
- die Übergangsbestimmungen von Art. 64 Abs. 1 des Ausführungsreglements zum Jagdgesetz bleiben vorbehalten.
Alle Jäger*Innen welche im Jahr 2023 keinen Treffsicherheitsnachweis erbracht haben, sind verpflichtet einen solchen mit den ausgefüllten Unterlagen für die Bestellung des diesjährigen Jagdpatents 2024-2025 vorzuweisen.