Karte der für die Wildschweinjagd erlaubten Zonen (Patent S)

Das Patent S kann nur von im Kanton wohnsässigen Jägern gelöst werden, sofern diese im laufenden Jahr ein Patent A, A+B, B oder G gelöst haben. Die Zonen sind nummeriert und auf einer Karte ausgeschieden, welche den Jägern mit den anderen Kontrolldokumenten abgegeben wird. Die Karten sind als PDF Format unter „Dokumente und Formulare“ verfügbar.

Patent S Schwarzwild

Fünf Jahresbeschluss über die Ausübung der Jagd im Wallis für die Jahre 2016 bis 2020 vom 22. Juni 2016, Art. 24 und 25

Allgemeines

Das Patent kann nur ein im Wallis wohnsässiger Jäger lösen, der Inhaber eines Patentes A, B, A+B oder G ist.

Diese Jagd findet hauptsächlich in den Bezirken Monthey, St. Maurice, Martigny, Entremeont, Conthey, rechte Rhoneseite für die Bezirke Sitten, Ering und Siders, sowie im Bezirke Leuk statt.

  • Die Jadgebiete sind nummeriert und auf einer Karte ausgeschieden, welche der Jäger mit den Kontrolldokumenten erhält.
  • Maximal 75 Jäger sind pro Jagdgebiet zugelassen.

Als Waffen sind die für die Hochjagd erlaubten Waffen zugelassen.

Der Verkauf der Patente und die Aushändigung der Kontrollunterlagen erfolgen ausschliesslich am Schalter der DJFW zwischen dem  2. und 15. November. Der Schalter ist von 08h30 bis 11h30 und von 14h00 bis 16h30 geöffnet.

  • Der Gruppenchef legt alle Patente seiner Gruppenmitglieder vor. Er gibt den Namen seines Vertreters sowie alle nützlichen Angaben zu den verwendeten Hunden bekannt.
  • Die Anmeldung der Gruppen für die Jagdgebiete erfolgt nur telefonisch an die  Dienststelle 027 / 606 70 00, jeweils am Freitag vor dem Jagdtag zwischen 14 Uhr und 16 Uhr 30. Die Einteilung der Gruppen erfolgt in der Reihenfolge der telefonischen Anmeldung durch den jeweiligen Gruppenchef. Nicht fristgerecht angemeldete Gruppen werden von der Teilnahme an der Jagd am Samstag ausgeschlossen. Die Gruppenchefs informieren sich über die Gruppen, welche sich für den folgenden Tag für die Jagd eingeschrieben haben und zwar beim örtlichen Wildhüter, am Freitagabend zwischen 18 Uhr 30 und 19 Uhr 30.

Zusätzlich zum Wildschwein darf der Jäger auch den Fuchs und bis zum 15. Januar den Dachs erlegen.

Jagdvorschriften Wildschwein

Es darf nur in Gruppen von mindestens acht und maximal 15 Jägern und zwischen 8 Uhr und 17 Uhr gejagt werden.

  • Die vier ersten Samstage wird die Jagd im ganzen Jagdgebiet (Banngebiete inbegriffen) und auf alle Kategorien von Wildschweinen ausgeübt.
  • Für die folgenden vier Samstage sind die Banngebiete normalerweise nicht mehr jagdbar und es werden nur die Frischlinge und Überläufer bejagt. Die Jagdmodalitäten für diese 4 Samstage werden von der Dienststelle jährlich aufgrund der Zielsetzungen und der bereits erzielten Resultate festgelegt. Diese werden den Jägern via deren Gruppenchefs zugestellt.
Das Zwerchfell des Wildschweines muss in jedem Fall von einem spezialisierten Laboratorium auf Trichinen untersucht werden.