Kantonale Jahres- und Halbmonatspatente für die Fischereiausübung

Diese Patente werden ausschliesslich durch die Dienststelle ausgestellt.

Kantonale Jahres- und Halbmonatspatente für die Fischereiausübung

1. Voraussetzungen für die Erlangung eines Jahres- oder Halbmonatspatentes (15 aufeinanderfolgende Tage) im Kanton Wallis:

  • mindestens das 13. Altersjahr erfüllt haben
  • den SaNa Kurs besucht haben (für das Jahrespatent)
  • kein Vorliegen eines Verweigerungsgrundes für die Patenterteilung im Sinne von Art.31 des Fischereigesetzes
  • erworbenes Patent (inkl. Taxen und Gebühren) mittels on-line Bestellung oder mit dem Spezialformular der DJFW (027 606 70 00) (Achtung: personalisiertes Formular mit Einzahlungsschein)

Vor dem erfüllten 13. Altersjahr kann ein Kind mit einer eigenen Rute unter der Verantwortung eines Patentinhabers selber fischen. Die Fänge werden vom Patentinhaber auf sein Kontingent eingetragen. Der Patentinhaber kann aber nur ein Kind unter seiner Aufsicht fischen lassen. Keine Begrenzung gilt für Eltern oder gesetzliche Vertreter.

Bei der ersten on-line Bestellung wird eine Authentifikation "IAM" verlangt (siehe link weiter unten)

2. Dokumente die der Patentbestellung beizulegen sind

Bei der Patentbestellung ist das ausgefüllte Formular, eine Kopie der Identitätskarte oder der Aufenthaltsbescheinigung sowie einer Kopie des SaNa Ausweises (für das Jahrespatent) mitzuliefern. 

Wenn die Patentbestellung on-line gemacht wurde, wird verlangt, dass die gefordeten Dokumente für der Zahlungsausführung hochgeladen werden.

3. Patentpreis

Die Preise für die Fischereipatente sind im 5-Jahresbeschluss über die Ausübung der Fischerei im Wallis für die Jahre 2019-2023 enthalten.

4. Sachkundenachweis (SaNa)

Seit dem Inkrafttreten der Bundesverordnung über den Tierschutz müssen die Fischer, welche ein Patent für mehr als einen Monat kaufen, ein Minimum an Fachkenntnissen mit sich bringen, insbesondere im Bereich des Tötens von Fischen.

Die Neufischer sind verpflichtet einen obligatorischen Kurs zu besuchen (mit abschliessendem Examen). Dieser berechtigt zum Erhalt des Sachkundenachweises.

5. Kursorte im Wallis

Die Kursorte sind am Ende der Informationen zum SaNa aufgeführt. Die Ausbildung wird vom kantonalen Walliser Fischereiverband in Zusammenarbeit mit der Dienststelle durchgeführt.

Befreiung vom SaNa Kurs:

Vom Sachkundenachweis befreit sind:

Personen, welche über das „Schweizerische Sportfischerbrevet“ verfügen

Die Gelegenheitsfischer welche lediglich Halbmonats-, Tages-, oder Zweitagespatente lösen)

Ménard Jannick