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Nachsuche
Nachsuche
Jedes von einem Jäger beschossene Stück Wild muss nachgesucht werden.
Bei festgestellten Pirschzeichen muss der Jäger diese markieren und einen Schweisshund für die Nachsuche beiziehen. Der kantonale Walliser Jägerverband (KWJV) führt die offizielle Liste der zur Nachsuche berechtigten Hundeführer (siehe Dokumente unten).
Die Schweisshundeführer werden gebeten ein Nachsucheprotokoll (siehe Dokumente unten) zu führen und dem zuständigen Wildhüter nach abgeschlossener Nachsuche abzugeben.