Erlangung des Sachkundenachweises SaNa zum Erhalt eines Jahrespatentes
1. Sachkundenachweis SaNa
Die geltende Bundesverordnung über den Tierschutz schreibt vor, dass der Fischer, welcher ein Patent für mehr als Monat kauft, eine minimale Sachkunde, insbesondere im Bereich des Tötens der Fische, nachweisen muss.
Neufischer müssen deshalb einen obligatorischen Kurs mit einem abschliessenden Test absolvieren. Im Anschluss an diesen Kurs erhalten Sie den Sachkundenachweis (SaNa)
2. Kursorte im Kanton Wallis
Die Kursorte sind in den Informationen zum SaNa aufgeführt. Die Ausbildung wir durch den Walliser Kantonalen Sportfischereiverband in Zusammenarbeit mit der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere durchgeführt (WKSFV).
Kontakt
Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere
Rue Traversière 3
1950 Sion
027/606.70.00
scpf@admin.vs.ch