Steinwildregulierung
Das Steinwild wird in den einzelnen Kolonien jährlich über Abschüsse, welche vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) bewilligt werden, reguliert. Aufgrund der regional hohen Steinwildbestände kommt es saisonal zu Konkurrenzeffekten mit anderen Schalenwildarten. Auch werden regional starke Schäden durch Steinwild an der Verjüngung in Schutzwäldern oder auf landwirtschaftlichen Nutzflächen bzw. Kulturen beklagt. Die Umsetzung der geplanten Abschüsse ist angesichts der notwendigen Regulierung des Steinwilds ein elementarer Faktor.
Wir bitten Sie, vor der Einschreibung für die jeweilige Art der Regulierung (Aktion Steinwild oder Kundenabschüsse) von der entsprechenden Weisung Kenntnis zu nehmen.
Aktion Steinwild
Jeder Jäger mit einem Walliser Jagdpatent welcher im vorangehenden Jahr ein Jagdpatent im Kanton Wallis gelöst hat ist berechtigt, sich für die Steinwildregulierung anlässlich der Aktion Steinwild einzuschreiben. Die Einschreibung für die Aktion Steinwild erfolgt jeweils mit der Patentbestellung. Eine nachträgliche Einschreibung für die Aktion Steinwild ist nicht mehr möglich. Nicht-Mitglieder einer Diana des Kantons Wallis sind von der Teilnahme an der Aktion Steinwild ausgeschlossen.
Wir bitten Sie, von der Weisung über die Regulationsjagd auf das Steinwild Kenntnis zu nehmen.
Weisung über die Regulationsjagd auf das Steinwild
Kundenabschüsse
Jeder Jäger welcher über ein von der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) anerkanntes Jagdpatent verfügt ist berechtigt, sich für die Kundenabschüsse auf das Steinwild einzuschreiben. Die Einschreibung für die Kundenabschüsse auf das Steinwild erfolgt jeweils vom 01. März - 31. Mai mittels dem auf der Homepage der DJFW aufgeschalteten online-Formular (untenstehend). Eine nachträgliche Einschreibung für die Kundenabschüsse auf das Steinwild ist nicht mehr möglich. Die Einschreibung garantiert nicht, für die Kundenabschüsse ausgelost zu werden.
Wir bitten Sie, vor der Einschreibung von der Weisung über die Kundenabschüsse Kenntnis zu nehmen.