Sektion Lawinen, Gletschergefahren und Schutzbauten
Die Sektion ist für die Subventionierung und die technische Unterstützung der Gemeinden bei der Errichtung von Schutzbauten zuständig, die unter das Bundesgesetz über den Wald fallen.
Ihre Aufgabe ist es, die Gemeindung bei der Errichtung von Schutzbauten gegen Lawinen, Steinschlag und für Waldbäche (Bäche, die nicht Teil des Gewässernetzes sind, aber bei starken Regenfällen Schäden verursachen können) zu unterstützen.
Zu diesem Zweck berät sie die Gemeinden über die zu unternehmenden Schritte, prüft die Qualität und Konformität der technischen Unterlagen und sorgt für die Auszahlung der geplanten Subventionen.
Im Bereich Lawinen verfasst sie die Stellungnahmen zu gefährdeten Gebäuden, begleitet die Gemeinden bei der Erstellung von Gefahrenkarten und validiert diese aus technischer Sicht.
Die Sektion sorgt auch dafür, dass die von der Lawinengefahr betroffenen Regionen mit einem kompetenten Winterbeobachtungsdienst ausgestattet sind. Sie koordiniert mit diesen Diensten, insbesondere bei besonderen oder aussergewöhnlichen Lawinensituationen.
Wie ein grosser Teil der Dienststelle ist die Sektion territorial in 3 Kreise aufgeteilt, mit einem Ingenieur für jede Region für jede Region des französischsprachigen Wallis und zwei Ingenieure für das Oberwallis.
Ingenieur Naturgefahren Oberwallis
3900 Brig
Ingenieur Naturgehfaren Oberwallis
3900 Brig
Ingenieur Naturgefahren Zentralwallis
1950 Sion
Ingenieur Naturgefahren Unterwallis
1950 Sion