Gesetz über die Naturgefahren und den Wasserbau (GNGWB)
Das Gesetz über die Naturgefahren und den Wasserbau (GNGWB), das am 10. Juni 2022 vom Grossen Rat verabschiedet worden ist, ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Das neue Gesetz hebt das Gesetz über den Wasserbau sowie das Kapitel «Schutz vor Naturgefahren» des bisherigen Gesetzes über den Wald und die Naturgefahren auf. Das Gesetz über den Wald und die Naturgefahren wird neu in Gesetz über den Wald umbenannt und tritt ebenfalls mit verschiedenen Änderungen auf den 1. Januar 2023 in Kraft.
Empfehlungen für Privateigentümer von Gebäuden oder Infrastrukturen ausserhalb der Bauzone
Das neue Gesetz über die Naturgefahren und den Wasserbau (GNGWB) bringt einige Änderungen für Privateigentümer mit sich, deren Eigentum sich ausserhalb der Bauzone oder ausserhalb einer Kleinsiedlung befindet.
Rechtsgrundlage
Gesetzgebung Bund
- 721.100 Bundesgesetz über den Wasserbau (Externer Link)
- 721.100.1 Verordnung über den Wasserbau (WBV) (Externer Link)
- 814.20 Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) (Externer Link)
- 814.201 Gewässerschutzverordnung (GSchV) (Externer Link)
- 921.0 Bundesgesetz über den Wald (WaG) (Externer Link)
- 921.01 Verordnung über den Wald (WaV) (Externer Link)