Seitengewässer
Oberirdische Gewässer erfüllen vielerlei Funktionen: als Landschaftsadern, als Quellen des Lebens oder als wirtschaftliche Ressourcen.
Aber Vorsicht: nach einem Unwetter kann aus dem «Blauen Gold» schnell einmal eine alles zerstörende Schlammlawine werden. Befolgte man früher eine Praxis, die allein auf eine Zähmung und Verbauung der Gewässer abzielte, so achtet man heute stets darauf, Sicherungsmassnahmen so auszurichten, dass die Gewässer als natürliche Lebensräume erhalten bzw. wieder aufgewertet werden und so dem Austausch zwischen Mensch und Umwelt dienen.
Zuständig für die Gewässer und Seen in öffentlichem Interesse auf ihrem Gebiet sind die Gemeinden, ausgenommen für die Rhone und den Genfersee, die unter die Zuständigkeit des Kantons fallen.
Um die Gewässer und deren Einzugsgebiete leichter bestimmen und verwalten zu können, wurde mit dem kantonalen Gewässernetz ein Inventar der öffentlichen Oberflächengewässer erstellt. Bei Erfüllung der Aufgaben in ihrer Zuständigkeit können sich die Gemeinden auf die fachliche Unterstützung der Wasserbauingenieure der Sektion verlassen, namentlich zwecks:
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Hydrologischer Gefahrenprävention, durch Erstellung von Gefahrenkarten und einer Alarmierungsplanung;
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Erhaltung der natürlichen Funktionen von Fliessgewässern und Seen innerhalb ihres Gewässerraums;
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Gewässerunterhalt und -verbauungen (Hochwasserschutz), um diese nachhaltig in funktionstüchtigem Zustand zu erhalten.
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Sanierung von Gewässern mit Defiziten, seien diese von hochwasserschutztechnischer oder ökologischer und gesellschaftlicher Natur.
Dokumente
- BAFU - Leitbild Fliessgewässer Schweiz
- pdf Empfehlung für den Unterhalt von Fliessgewässern und Kanälen
- pdf Anhang Unterhalt Kanäle & Flüsse in der Ebene
- Hochwassreschutz an Fliesswässern (2001)
- Koordination wasserwirtschaftlicher Vorhaben
- BAFU - Thema Wasser
- pdf Artikel "Mehr Raum für die Gewässer für mehr Sicherheit"
- pdf Handbuch Schutzbautenkataster Flussbau (V1 11.01.2023)
- zip Schutzbautenkataster - GIS - Datenaustausch (v 16.02.2023)
- Forschungsprogramm Wasserbau & Ökologie
Rechtsgrundlage
Gesetzgebung Bund
- 721.100 Bundesgesetz über den Wasserbau (Externer Link)
- 721.100.1 Verordnung über den Wasserbau (WBV) (Externer Link)
- 814.20 Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) (Externer Link)
- 814.201 Gewässerschutzverordnung (GSchV) (Externer Link)
- 921.0 Bundesgesetz über den Wald (WaG) (Externer Link)
- 921.01 Verordnung über den Wald (WaV) (Externer Link)
Gesetzgebung Kanton
Ingenieure Ausführung Oberwallis
3900 Brig
Ingenieur Ausführung Oberwallis
3900 Brig
Ingenieur Ausführung Zentralwallis
1950 Sion
Ingenieur Studien Zentralwallis
1950 Sion
Ingenieure Ausführung Zentralwallis
1950 Sion
Ingenieur Ausführung Unterwallis
1950 Sion
Ingenieur Studien Unterwallis
1950 Sion