Strasse Täsch - Zermatt
Bedingungen für den Verkehr auf der Strasse Täsch – Zermatt und innerorts von Zermatt
Auf der Strasse zwischen Täsch und Zermatt sowie innerorts von Zermatt ist der Verkehr für Motorfahrzeuge verboten.
Nur wer gemäss dem Staatsratsentscheid des Kantons Wallis vom 14. Juni 2020 berechtigt ist, darf die Strasse befahren, für den Verkehr innerorts von Zermatt gilt dafür das Verkehrsreglement von Zermatt. Ausserdem gilt für Zermatt der folgende Grundsatz: “Alles, was auf die ortsüblichen Elektrofahrzeuge umgeladen werden kann, muss umgeladen werden”.
Wie man als Berechtigter eine Fahrvignette erhält
Fahrzeuge bis 3.5 t :
- Für die Strasse: Fahrvignette über die App Strasse NG13 Zermatt*
- Für das Dorf: Fahrvignette über die App Strasse NG13 Zermatt*
Fahrzeug über 3.5 t oder Anhänger über 2.5 t :
- Für die Kantonsstrasse: Fahrvignette durch das OATE-Formular.
- Für das Dorf Zermatt: Fahrvignette über die App Strasse NG13 Zermatt*.
*Die Nachweise für jedes Fahrvignettesgesuch werden direkt in der App angefordert (Details dazu in den FAQ, s. unten).
Zugang zur App Strasse NG13 Zermatt
Die App ist über diesen Link zugänglich: https://strasse-ng13-zermatt.apps.vs.ch/
Für die Benutzung der App braucht es eine SwissID oder eine Walliser Identität (IAM), dies ist aus Sicherheitsgründen für die Infrastruktur des Kantons und somit auch für Ihre sensiblen privaten Daten unerlässlich.
Ein einfaches SwissID-Konto ist ausreichend. Um es zu erstellen, können Sie auf die folgende Seite klicken : SwissID-Konto erstellen — SwissID
Abrechnung mit der App Strasse NG13 Zermatt
- Die Zahlung für das Befahren der Strasse erfolgt per Kreditkarte oder Twint direkt in der App Strasse NG13 Zermatt.
- Die Zahlung für die Zufahrt zum Dorf erfolgt per Rechnung, die von der Gemeinde Zermatt verschickt wird. Für jeden gestellten Antrag wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 CHF erhoben, die der Bearbeitungsgebühr entspricht. Im Falle einer Bewilligung werden die Kosten für die Bewilligung zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausserordentliche Ausgaben wie die Begleitung durch die Polizei können ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
Behandlungsfrist mit der App Strasse NG13 Zermatt
- Für das Befahren der Strasse gibt keine Behandlungsfrist.
- Für die Zufahrt zum Dorf beträgt die Behandlungsfrist 24 Stunden (Arbeitstage).
Verkehrsreglement – Ordnungsbussen
Auf der Strasse Täsch-Zermatt droht Fahrzeugen, die ohne Bewilligung fahren, eine Busse von CHF 100.00 (gestützt auf Art. 19 SSV).
Innerorts von Zermatt drohen Fahrzeugen, die ohne Bewilligung fahren, die folgenden Bussen (gestützt auf Art. 53 des Verkehrsreglements):
- Motorfahrrad / Motorrad: CHF 250.00;
- Motorfahrzeug und Anhänger bis 3.5 t: CHF 900.00;
- Motorfahrzeug und Anhänger 3.5 t – 7 t: CHF 1400.00;
- Motorfahrzeug über 7.0 t: CHF 1900.00.
Das Hochladen ungültiger Nachweise gilt als Gesetzesverstoss und wird entsprechend geahndet.
Kontakt für das Befahren der Strasse Täsch-Zermatt (Fahrzeug bis 3.5 t)
Kontakt für Fahrten im Dorf Zermatt
Montag und Mittwoch 08:30-11:00 et 14:00-16:00
Dienstag und Freitag 08:30-16:00
Donnerstag 08:30-11:00 et 14:00-17:30
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Ja, Sie können über diesen Link eine SwissID erstellen: SwissID-Konto erstellen — SwissID. Ein einfaches Konto ohne Identitätsprüfung ist ausreichend.
Bei Problemen können Sie die Dienststelle für Mobilität per E-Mail oder während den Öffnungszeiten auch telefonisch kontaktieren.
Jedes Dokument, das als Rechtfertigung für das Befahren der Kantonsstrasse und für den Verkehr innerorts von Zermatt dient, im pdf- oder png-Format (Foto).
Für die Kantonsstrasse:
- Bewohner Zermatt :
- Fahrzeugausweis mit Adresse in Zermatt
- oder Wohnsitzbestätigung
- oder Einheimischen Karte (Vor- und Rückseite)
- Besitzer einer Zweitwohnung in Zermatt, eines Parkplatzes oder einer Parzelle:
- Nachweis des Eigentum
- oder Katasterauszüge
- oder Langzeitmietvertrag
- Unternehmen in Zermatt:
- Auszug aus dem Handelsregister
- oder ein Dokument, das die Adresse des Unternehmens bestätigt
- Fahrzeugliste und Unternehmensvalidierung
- Unternehmen, das regelmässig in Zermatt arbeitet:
- Dokument, das die regelmässige Tätigkeit in Zermatt beschreibt
- oder Auszug aus dem Handelsregister
- oder Für Taxiunternehmen: Fahrzeugausweis auf den Namen des Unternehmens und die Angabe "Besondere Verwendung: Berufsmässiger Personentransport"
- Angestellter:
- eine Arbeitgeberbescheinigung
- oder Arbeitsvertrag (1. Seite genügt, wenn sie die Adresse des Arbeitgebers, den Namen der Person und die Angabe der Dauer des Arbeitsvertrags enthält)
- Material- und Gütertransporte:
- ein Lieferschein mit Adresse in Zermatt,
- oder eine Bestellung mit Adresse in Zermatt
- oder eine Rechnung mit Adresse in Zermatt
- oder ein Dienstreiseauftrag
- oder eine Begründung für den Transport
Für den Verkehr in Zermatt innerorts:
- Für Schwertransporte über 30 t über die Triftbachstrasse, die Kirchbrücke, die Findelbachbrücke und/oder die Schweigmattenbrücke: Gutachten der «alpec engineering»
- Falls Hin- und Rückfahrt nicht am selben Tag stattfinden: Parkplatznachweis
Ja, die massgebliche Bestätigung ist jene des Fahrzeughalters.
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