Kantonale Bewilligungen für die Personenbeförderung
Das Recht regelmässig und gewerbsmässig Personen zu befördern, wird durch die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) ausgestellten Konzessionen oder durch die von der Dienststelle für Mobilität (DFM) ausgestellten kantonalen Bewilligungen erteilt.
Die Konzessionen oder kantonalen Bewilligungen werden natürlichen und juristischen Personen gewährt.
Die Merkmale der Personenbeförderung (Art, Dienstleistung, Fahrplan ….) definieren die Art der benötigten Bewilligung: Konzession oder kantonale Bewilligung. Wenn Zweifel an der Art der Bewilligung besteht, kann Ihnen die DFM oder das BAV Auskunft geben.
Beispielsweise erfordert der Schülertransport mit Bussen eine kantonale Bewilligung für die Personenbeförderung (VPB, Art. 7) und dies, obwohl der Bus von der Gemeinde finanziert wird, ihr gehört und ausschliesslich auf ihrem Gemeindegebiet verkehrt.
Für alle kantonalen Bewilligungsgesuche für die Personenbeförderung ist das nachstehende Formular ordnungsgemäss auszufüllen und zu unterschreiben.
Dieses kann dann per E-Mail an sdm-transports-verkehr@admin.vs.ch zugestellt werden.
Stefan Burgener
027 606 33 88
sdm-transports-verkehr@admin.vs.ch
DMTE – Service de la mobilité, Section Transports publics
Rue des Creusets 5
1950 Sion
Rechtsgrundlage
- Reglement betreffend die Erteilung von kantonalen Bewilligungen für die Personenbeförderung (REPB) (Externer Link)
- Gesetz über den öffentlichen Verkehr und den Alltagslangsamverkehr (GöVALV) (Externer Link)
- Bundesgesetz über die Personenbeförderung (PBG) (Externer Link)
- Verordnung über die Personenbeförderung (VPB) (Externer Link)