Fahrplan

Der aktuelle Fahrplan des öffentlichen Verkehrs ist abrufbar unter www.sbb.ch.

Der internationale Fahrplan wird aufgrund der Entscheide und Vereinbarungen bestellt, die auf internationaler Ebene mit den betreibenden Bahnunternehmungen (SBB, DB, FS, usw.) beschlossen und vereinbart werden.

Der nationale Fahrplan setzt das obligatorische Angebot im öffentlichen Verkehr fest, das auf Schweizer Ebene abgestimmt und für eine bestimmte Periode vergeben wird. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) bestimmt die Fahrplanperiode. Dabei trägt es den für die Schweiz entscheidenden internationalen Vereinbarungen über die Fahrpläne  sowie dem Bestellverfahren beim regionalen Personenverkehr Rechnung.

Der Kanton nimmt im Einvernehmen mit dem BAV die jährliche Bestellung des regionalen Angebots vor. 

Der Kanton ist beauftragt, die interessierten Kreise auf angemessene Art und Weise anzuhören. In dieser Hinsicht wird eine beratende kantonale Verkehrskommission gebildet, mit dem Zweck und der Zusammensetzung, die im kantonalen Gesetz über den öffentlichen Verkehr und den Alltagslangsamverkehr dargelegt werden.

Zweck der kantonale Verkehrskommission

  • erarbeitet Vorschläge und nimmt Stellung zu Politik und Zielsetzungen im öffentlichen Verkehr und im Alltagslangsamverkehr;
  • nimmt Stellung zu den Angebots- und Fahrplanvorschlägen und prüft die Abänderungen und Anpassungen, die einer regionenübergreifenden Koordination und Harmonisierung bedürfen.

Die Verkehrskommission ist ein vom Staatsrat eingesetztes Beratungsorgan und umfasst insbesondere:

  • maximal 2 Vertretern des Departements;
  • maximal 1 Vertreter des für Bildung zuständigen Departements;
  • maximal 2 Vertretern der Gemeinden;
  • maximal 4 Vertretern aus Wirtschafts- und Tourismuskreisen;
  • maximal 1 Vertreter von Interessenverbänden des öffentlichen Verkehrs;
  • maximal 1 Vertreter von Interessenverbänden für Personen mit eingeschränkter Mobilität;
  • maximal 1 Vertreter von Interessenverbänden des Langsamverkehrs;
  • maximal 1 Vertreter von Umweltschutzverbänden;
  • maximal 1 Vertreter von Gewerkschaften.

Der Entwurf des Fahrplans für das nächste Jahr kann zwischen Mitte Mai und Mitte Juni auf der Website www.xn--v-info-vxa.ch/de/fahrplan-entwurf eingesehen werden.