Luftfahrthindernisse
Potentielle Luftfahrthindernisse (Kabel, Antennen, Kräne, usw.) sind unbedingt dem Bundesamt für Zivilluftfahrt zu melden, das für die Flugsicherung zuständig ist : OCS
Die Abbruchmodalitäten sind ebenfalls zu beachten.
Mehr Infos unter www.bazl.admin.ch
Für jede weitere Frage betreffend die Seilbahnprojekte verweisen wir sie an
M. Gilles Délèze
027 606 3399
vs.obstacles@admin.vs.ch