Dekret für die Finanzierung der 3. Rhonekorrektion
(IVS).- Der Staatsrat hat zur Kenntnis genommen, dass gegen das Dekret zur Schaffung eines Finanzierungsfonds für die 3. Rhonekorrektion (R3) mit 7931 gültigen Unterschriften ein Referendum zustande gekommen ist. Somit wird das Dekret am 14. Juni 2015 dem Volk vorgelegt. Parlament und Regierung empfehlen das Dekret zur Annahme. Dessen Ablehnung würde die Finanzierung sämtlicher Schutzmassnahmen in der Rhoneebene blockieren, auch der dringlichen Massnahmen, auf welche die Gemeinden schon warten.
Die Talebene vor Hochwassern der Rhone zu schützen, ist eine der grössten Herausforderungen für unseren Kanton. Die in den 60er Jahren realisierte 2. Korrektion bietet der Bevölkerung keinen ausreichenden Schutz mehr. Die Überflutungsgefahr bedroht auch die Wirtschaftsentwicklung im Kanton. Im November 2012 validierten die Walliser und die Waadtländer Regierung gemeinsam die Ausbauvariante, welche eine Kombination aus Dammverstärkungen, Flussbett-Absenkungen und Fluss-Aufweitungen beinhaltet. Unlängst beantragte dann der Staatsrat beim Grossen Rat eine Sonderfinanzierung, welche im September 2014 von einer grossen Mehrheit der Parlamentarier in Form eines Dekrets gutgeheissen wurde.
Das gesamte Investitionsvolumen bewegt sich um 1 Milliarde Franken auf zehn Jahre. Der Gesamtanteil des Staates wird bei rund 120 Millionen liegen. Zur Sicherung der staatlichen Beteiligung beschloss der Grosse Rat per Dekret eine Aufstockung des ordentlichen Budgets um 60 Millionen Franken aus dem Fonds für Infrastrukturgrossprojekte des 21. Jahrhunderts. Allein über dieses Dekret und somit über die Bildung des Finanzierungsfonds wird also das Volk, nach Willen des Referendums, zu befinden haben, nicht aber über die gewählte Ausbauvariante. Diese wird, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Abschnitt für Abschnitt öffentlich aufgelegt werden. Wie bei jeder öffentlichen Auflage wird dann die Möglichkeit für Einsprachen gegen das Projekt bestehen.
Der Bund hat im Dezember 2014 den für die R3 gewährten Sonderkredit verlängert. Somit ist die Finanzierung durch den Bund auf die nächsten Jahre hinaus gesichert. Über die Beteiligung der Gemeinden und Dritter liegt ein erster Staatsratsentscheid vor. Allerdings bedarf die Kostenaufteilung einer nochmaligen Überprüfung, wozu aber zuerst einmal die verfahrensrechtlichen Gesetzesgrundlagen an die Erfordernisse eines Projekts dieser Reichweite anzupassen sind.
Das Parlament und die Regierung empfehlen, das Dekret zur Schaffung eines Finanzierungsfonds für das Projekt der 3. Rhonekorrektion anzunehmen. Eine Ablehnung würde die Finanzierung sämtlicher Schutzmassnahmen, auch der von den Gemeinden erwarteten dringlichen Massnahmen blockieren und für die etwa 1110 Hektaren Bauland in den Zonen mit erhöhter Hochwassergefahr ein Bauverbot bedeuten. Zudem würde dabei auch die finanzielle Unterstützung des Bundes deutlich reduziert.
Im Übrigen ruft der Staatsrat in Erinnerung, dass die alternativen Ausbauvarianten überprüft und begutachtet wurden. Diese Gutachten kamen einhellig zum Schluss, dass diese Varianten keine Sicherheit bringen, dass sie gegen die kantonale und eidgenössische Wasserbaugesetzgebung verstossen und dass sie für die Bevölkerung und die Bausubstanz sogar zu einer Gefahr werden können.