Sonderbewilligungen

Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge

Fahrzeuge, die wegen ihrer Ladung den Vorschriften über Masse und Gewichte nicht entsprechen, sowie Ausnahmefahrzeuge dürfen auf öffentlichen Strassen nur mit einer schriftlichen Sonderbewilligung verkehren, die auf der Fahrt mitgeführt werden muss. Einzelbewilligungen werden für eine oder mehrere Fahrten und Dauerbewilligungen für beliebig häufige Fahrten erteilt. Für Fahrten, bei denen Höchstbreite, Höchsthöhe und/oder Höchstgewicht überschritten werden, sind nur Einzelbewilligungen zulässig. In der Sonderbewilligung werden aufgrund der Masse und Gewichte die Fahrstrecke und die zu treffenden Sicherheitsmassnahmen wie Markierung, gelbes Gefahrenlicht, Begleitperson, Privat- oder Polizeibegleitung vorgeschrieben. Wegen der Höhe von Unterführungen, der beschränkten Tragkraft von Brücken oder temporärer Strassenbaustellen kann vielfach nicht die direkte Route befahren werden. Sind Abklärungen bei den Strasseneigentümern (Kreisoberingenieure) nötig, so verlängert sich die Bearbeitungsfrist entsprechend. Bei komplexen Transporten ist deshalb für Vorabklärungen frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen (einige Wochen bis Monate vor Transportbeginn). Eine Übersicht über die Zuständigkeiten für die Gesuchseinreichung und die Bewilligungserteilung befindet sich auf www.sonderbewilligung.ch

Gesuchsformular

Für Sonderbewilligungsgesuche für Ausnahmefahrzeuge/-transporte bzw. Sonntags-/Nachtfahrten ist gesamtschweizerisch einheitlich ab 1. Januar 2008 je ein neues Gesuchsformular vorgeschrieben. Die neuen, EDV-konform und kundenfreundlich gestalteten, aber ansonsten weitgehend unveränderten Gesuchsformulare befinden sich auf dem Internetportal  www.sonderbewilligung.ch

Für das Ausfüllen und die Zustellung des Gesuchsformulars stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Online-Anwendung
    Das Gesuchsformular (online-Version) kann auf dem Internetportal ausgefüllt und direkt über das Internetportal den zuständigen Bewilligungsbehörden zugestellt werden.
  2. Täsch Zermatt - Formular  DE)
    Formular FR - Formular IT
    Das Gesuchsformular (im Format PDF) kann vom Internet-Portal heruntergeladen, vom Benützer auf seinem PC gespeichert und dann der zuständigen Behörde per E-mail, mit dem Formular als Mail-Anhang, oder in gedruckter Form per Post oder als Fax zugeschickt werden.

Dauer des Bewilligungsverfahrens
Für die Bearbeitung des vollständig ausgefüllten Gesuchsformulars durch die zuständigen Behörden (ASTRA und Kantone) muss für Ausnahmefahrzeuge/-transporte durchschnittlich von drei bis fünf Arbeitstagen, für Sonntags- und Nachtfahrten durchschnittlich von drei Arbeitstagen ausgegangen werden (d.h. je ohne Übermittlungs-/Postweg hin und zurück). Die Dauer des ganzen Bewilligungsverfahrens kann somit massgeblich durch den Gesuchsteller selber mittels der Wahl des Übermittlungsweges (bevorzugt E-Mail) beeinflusst werden.