Bedingungen zum Befahren der Strasse Täsch-Zermatt und Formulare

Der Verkehr ist für Motorfahrzeuge verboten. Ausgenommen Berechtigte gemäss Beschluss vom 4. Oktober 1978 des Staatsrates des Kantons Wallis.

  • Fahrzeuge bis 3.5 Tonnen
    Ab dem 1. Dezember 2024:
    Fahrvignette werden über die neue Applikation Strasse NG13 Zermatt erteilt.
  • Fahrzeuge über 3.5 Tonnen
    Die Bewilligungen werden ausgestellt durch das Departement für Verkehr, Bau und Umwelt des Kantons Wallis unter folgenden Bedingungen:
  • Bewilligte Fahrzeuge und Gewichte
    Lastwagen und Anhänge: 3.6 t bis 28 t
    Lastwagen solo: 3.6 t bis 32 t

Eine grössere Tonnage ist nur für unteilbare Güter gestattet.
Ist das Gesamtgewicht des Lastenzugs mehr als 32 t oder wenn das Lichtraumprofil (einschliesslich Überhang) gemäss Art. 78 des VRV nicht konform ist, muss das Formular des ASTRA ausgefüllt werden. Der Gesuchsteller ist verpflichtet, das Formular Täsch Zermatt (FR) - (DE) - (IT) zu verwenden. Der Verkehr ist für Motorfahrzeuge verboten. Ausgenommen sind Berechtigte gemäss Beschluss vom 4. Oktober 1978 des Staatsrates des Kantons Wallis.  

Die Transportbewilligung wird nur mit einer Rechnungssadresse in der Schweiz ausgestellt.

Bearbeitungsfrist des Gesuches
3 Werktage
Fax:  +41 (0)27 606 36 13 (für Fahrzeuge von +3.5t)
E-mail: SONDERBEWILLIGUNG@admin.vs.ch

Dokument

Gesuch zur Erlangung einer Sonderbewilligung für das Befahren der Strasse Täsch – Zermatt in drei Sprachen