Bedingungen zum Befahren der Strasse Täsch-Zermatt und Formulare
Der Verkehr ist für Motorfahrzeuge verboten. Ausgenommen Berechtigte gemäss Beschluss vom 4. Oktober 1978 des Staatsrates des Kantons Wallis.
- Fahrzeuge bis 3.5 Tonnen
Die Bewilligungen sind bei der Kantonspolizei in Visp zu beziehen.
Kantonspolizei Visp
Napoloeonsstrasse 16A
Postfach 301
3930 Visp
Tel.: +41 (0)27 / 606 68 10
Fax: +41 (0)27 / 606 68 19
Situationsplan - Fahrzeuge über 3.5 Tonnen
Die Bewilligungen werden ausgestellt durch das Departement für Verkehr, Bau und Umwelt des Kantons Wallis unter folgenden Bedingungen: - Bewilligte Fahrzeuge und Gewichte
Lastwagen und Anhänge: 3.6 t bis 28 t
Lastwagen solo: 3.6 t bis 32 t
Eine grössere Tonnage ist nur für unteilbare Güter gestattet.
Ist das Gesamtgewicht des Lastenzugs mehr als 32 t oder wenn das Lichtraumprofil (einschliesslich Überhang) gemäss Art. 78 des VRV nicht konform ist, muss das Formular des ASTRA ausgefüllt werden. Der Gesuchsteller ist verpflichtet, das Formular Täsch Zermatt (FR) - (DE) - (IT) zu verwenden. Der Verkehr ist für Motorfahrzeuge verboten. Ausgenommen sind Berechtigte gemäss Beschluss vom 4. Oktober 1978 des Staatsrates des Kantons Wallis.
Die Transportbewilligung wird nur mit einer Rechnungssadresse in der Schweiz ausgestellt.
Bearbeitungsfrist des Gesuches
3 Werktage
Fax: +41 (0)27 606 36 13
E-mail: SONDERBEWILLIGUNG@admin.vs.ch