Ausnahmetransporte (AT)

Internet-Plattform zur Einreichung von Bewilligungsgesuchen für Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge

Fahrzeuge, die wegen ihrer Ladung den Vorschriften über Masse und Gewichte nicht entsprechen, sowie Ausnahmefahrzeuge dürfen auf öffentlichen Strassen nur mit einer schriftlichen Sonderbewilligung verkehren, die auf der Fahrt mitgeführt werden muss. Einzelbewilligungen werden für eine oder mehrere Fahrten und Dauerbewilligungen für beliebig häufige Fahrten erteilt.