Ausnahmetransporte (AT)
Internet-Plattform zur Einreichung von Bewilligungsgesuchen für Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge
Fahrzeuge, die wegen ihrer Ladung den Vorschriften über Masse und Gewichte nicht entsprechen, sowie Ausnahmefahrzeuge dürfen auf öffentlichen Strassen nur mit einer schriftlichen Sonderbewilligung verkehren, die auf der Fahrt mitgeführt werden muss. Einzelbewilligungen werden für eine oder mehrere Fahrten und Dauerbewilligungen für beliebig häufige Fahrten erteilt.
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Informationen
Montag bis Freitag:
von 7h30 bis 11 Uhr und
von 13h30 bis 16 Uhr