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Dienststelle für Raumentwicklung
In Zusammenarbeit mit dem Bund und den Gemeinden hat die Dienststelle für Raumentwicklung (DRE) die Aufgabe, eine zweckmässige Nutzung des Bodens sicherzustellen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen.
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Dienststelle für Raumentwicklung
Zu diesem Zweck erarbeitet die Diesnststelle für Raumentwicklung den kantonalen Richtplan (kRP), der den Kurs der Raumplanung festlegt und sich auf das kantonale Raumentwicklungskonzept (KREK) stützt, das am 11. September 2014 vom Grossen Rat verabschiedet wurde. Der kRP, der vom Grossen Rat am 8. März 2018 angenommen wurde, wurde vom Bundesrat in seiner Sitzung vom 1. Mai 2019 genehmigt.
Der DRE überprüft, ob die interkommunalen Richtpläne (ikRP), die Zonennutzungspläne (ZNP), die kommunalen Bau- und Zonenreglemente (BZR) und die Sondernutzungspläne (SNP) mit dem kRP und den gesetzlichen Grundlagen übereinstimmen. In diesem Sinne begleitet und berät sie die Gemeinden und ihre Auftragnehmer bei der Ausarbeitung ihrer Planungsinstrumente, indem sie ihnen unter anderem Arbeitshilfen, Leitfäden und Richtlinien zur Verfügung stellt.
Insbesondere wird an folgenden Themenbereiche gearbeitet: