Raumplanung - Geteilte Verantwortung

Geteilte Verantwortung

Die im kantonalen Richtplan behandelten Objekte und Projekte betreffen verschiedene Bereiche. Daher sind verschiedene kantonale Dienststellen entsprechend ihren Kompetenzen und ihren Fachgebieten für die einzelnen Objekte oder Projekte zuständig und aktualisieren die Koordinationsblätter gemäss der Veränderung der Situation.

Raumplanung - Information und Zusammenarbeit bei der räumlichen Koordination

Zusammenarbeit

Die räumliche Koordination erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Instanzen auf Stufe Gemeinde, Region, Kanton, Bund und Nachbarländer. 

Für alle raumwirksamen Tätigkeiten werden Entscheide mit entsprechenden Auswirkungen auf den verschiedenen Ebenen getroffen. Im Rahmen der kantonalen Richtplanung wird ein grosses Gewicht auf die Information und die Zusammenarbeit mit allen Partnern und beteiligten Stellen gelegt, zwischen:

  • den Nachbarregionen von Frankreich und Italien
  • dem Bund und den Nachbarkantonen 
  • den Bezirken und Regionen
  • den Agglomerationen
  • den Gemeinden und ihren Vereinigungen
  • der Bevölkerung

Aufgrund der Aufgabe, die der DRE für die Koordination zukommt, ist sie in verschiedenen Arbeitsgruppen und Studienprogrammen auf nationaler und internationaler Ebene beteiligt, wie namentlich: 

Kantonsplanerkonferenz (KPK)
Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK)
Hauptstadtregion Schweiz

Diese Zusammenarbeit erlaubt, die gemeinsamen Anliegen über die verschiedenen Regionen, Kantone und Nachbarländer hinweg zu analysieren, um eine harmonische Entwicklung sicherzustellen.