Koexistenz

Gemäß Artikel 11 GWFV müssen die Wege so angelegt werden, dass eine erträgliche gemeinsame Benutzung möglich ist. Nötigenfalls sind die Wege unterschiedlicher Arten, insbesondere aus Sicherheitsgründen, getrennt zu führen. In jedem Fall sind bei Kreuzungen oder Überlagerungen angemessene organisatorische und/oder bauliche Massnahmen zu treffen.  Das Koordinationsblatt B.6 "Freizeitlangsamverkehr (FLV)" des kantonalen Richtplans greift die Idee im  Prinzip Nr. 9 auf.

"Fördern eines harmonischen Mit- und Nebeneinanders (Koexistenz) der verschiedenen Wegnutzer durch Ergreifen der notwendigen organisatorischen und/oder baulichen Massnahmen und falls erforderlich aus Sicherheitsgründen Trennen der verschiedenen Wegarten."

Kriterien

Um zu beurteilen, ob eine Koexistenz zwischen verschiedenen Wege des Freizeitverkehrs möglich ist, muss jede Situation von Fall zu Fall beurteilt werden, insbesondere anhand der folgenden Kriterien:

  • Frequentierung
  • Breite
  • Steigung
  • Übersichtlichkeit
  • Topografie
  • Vorgesehene Fahrtrichtung(en)
  • Beschaffenheit, Wegoberfläche

Gemeinsames Positionspapier: Koexistenz Wandern und Velo/Mountainbike (Schweizer Wanderwege, Bfu, SwissCycling, SchweizMobil, SAC, Seilbahnen Schweiz, Schweiz Tourismus, Stand 2018)

Planung

Falls eine gemeinsame Nutzung möglich und gewünscht ist, gilt es die Koexistenz mittels organisatorischer bzw. baulicher Massnahmen zu begleiten. Das folgende Merkblatt (ASTRA, 2020) liefert die richtigen Werkzeuge, um ein harmonisches Zusammenleben zu fördern.

ASTRA, Schweizer Wanderwege und SchweizMobil, Wandern und Mountainbiken – Entscheidungshilfe zu Koexistenz und Entflechtung – Merkblatt für die Planung, Nr. 142, 2020

Kampagne zur Koexistenz Mountainbike-Wandern-Landwirtschaft

Die Bergwelt ist ein Ort, um sich zu treffen und gemeinsam unvergessliche Momente zu erleben – sei es mit dem Velo oder zu Fuss. Damit alle Nutzenden davon profitieren können, ist es unerlässlich, diesen Raum mit Respekt gegenüber der Natur und der Landwirtschaft zu teilen. Die vom Staatsrat verabschiedete kantonale Strategie «Velo-Bike Valais/Wallis» trägt diesem Bedürfnis Rechnung und lanciert eine Kampagne der Koexistenz aller Nutzenden.

Im Rahmen einer kantonalen Arbeitsgruppe wurden verschiedene Inhalte und Massnahmen entwickelt, um eine positive Botschaft der Koexistenz zu vermitteln, wie die Verwendung der Marke FairTrail, die Erstellung von Plakaten mit Verhaltensregeln oder die Präsenz von "Fairdinands" auf den Walliser Wegen.

Die Werkzeuge der Kommunikationskampagne wurden in einer Toolbox zusammengefasst, die für die verschiedenen betroffenen Interessengruppen bestimmt ist. Das Ziel der Kampagne ist es, die Koexistenz zwischen den verschiedenen Nutzern von Wander- und Bikewegen, Alpen und Strassen zu gewährleisten, um ein harmonisches und respektvolles Zusammenleben in der natürlichen Umgebung zu maximieren.

Weitere Infos und Toolbox: Kampagne Koexistenz Wallis