Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

Die Dienststelle für Raumentwicklung (DRE) ist die zuständige Behörde für die Bescheinigung einer Bestätigung gestützt auf das kantonale Gesetz vom 31. Januar 1991 betreffend die Anwendung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG).

Auf dieser Karte können Sie überprüfen, ob sich das betreffende Grundstück in einem touristischen Gebiet im Sinne des oben zitierten Gesetzes befindet. Aktivieren Sie unter "Layer-Liste" den Layer "Zonen Verkauf an Ausländer"

Um eine Bestätigung im Sinne des BewG zu erhalten, bitten wir Sie der DRE folgende Informationen zu übermitteln: 

  • Gemeinde
  • Parzellen Nr.
  • Situationsplan
  • Koordinaten
    • Die Koordinaten sind zB. auf folgender Website erhältlich
    • Positionieren Sie den Zeiger, die Koordinaten werden unten links auf dem Bildschirm angezeigt.

Für Anfragen

Per Post 

Dienststelle für Raumentwicklung
Avenue du Midi 18
CP 670
1951 Sion

Per Mail

chantal.vetter@admin.vs.ch

Weitere Informationen zum BewG finden Sie auf der diesem Thema gewidmeten Webseite der Dienststelle für Grundbuchwesen (DGB): Erwerb durch Personen im Ausland (vs.ch)

Anfragen können per Post oder E-Mail gestellt werden.

Dienststelle für Raumentwicklung

Adresse
Avenue du Midi 18
CP 670
1951 Sion

@ E-Mail Adresse chantal.vetter@admin.vs.ch