Abfallverbrennen im Freien

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Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist im Wallis verboten, auch für Gartenabfälle. Der Eindruck, dass im Freien verbrannter Abfall endgültig verschwunden ist und keine Spuren hinterlässt, ist falsch. In Wirklichkeit befinden sich viele giftige Elemente im Boden und im Wasser in der Nähe der Feuerstellen (Staubniederschlag, ausgewaschene Asche). Die Verbrennung von Abfällen im Freien erzeugt auch eine grosse Menge an PM10. Letztere sind umweltschädliche Feinstäube. Die illegale Verbrennung von einem Kilogramm Abfall setzt so viele Giftstoffe frei wie zehn Tonnen Abfall, die in einer Kehrichtverwertungsanlage (KVA) verbrannt wurden verbrannt wurden.

Gemäss dem kantonalen Beschluss über das Abfallverbrennen im Freien vom 20. Juni 2007 können unter bestimmten Bedingungen Ausnahmebewilligungen erteilt werden. Es muss ein Formular ausgefüllt und ein Lageplan und Fotos beigefügt werden, damit die Dienststelle für Umwelt (DUW) über den Antrag vorab entscheiden kann.

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Samira LENGEN-CLEMENZ

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