Kommunales Abwasser-Musterreglement und Richtlinie zur Festsetzung der Abwassergebühren
Die Richtlinie für die Gemeinden zur "Festsetzung der Abwassergebühren" und das "Musterreglement" sollen den Gemeinden als Hilfsmittel für eine einfache und zielgerichtete Überarbeitung ihres Abwasserreglements dienen.
Mit dem neuen Musterreglement können:
- die Arten der Abwasserkanalisation und Anschlüsse definiert werden;
- die Rechtsverhältnisse geregelt werden;
- die technischen Vorschriften für den Bau, Betrieb und Unterhalt dieser Anlagen festgesetzt werden;
- die Grundsätze der Finanzierung der Abwasserbehandlung und die zu einzuführende Gebührenstruktur dargelegt werden.
Das Vorgehen von der Einleitung des Verfahrens bis zur Homologation des Reglements ist in der Richtlinie ausführlich beschrieben.
Das Reglement und die festgesetzten Gebühren müssen zur Vorprüfung an die DIKA gesendet werden. Die Preisüberwachung darf erst nach einer positiven Stellungsnahme des Kantons konsultiert werden. Erst nach der Validierung durch den Kanton und dem positiven Bescheid der Preisüberwachung darf der Entwurf des neuen Abwasserreglements dem kommunalen Gesetzgeber zur Annahme vorgelegt werden. Gegebenenfalls muss es erneut an die DIKA zwecks Genehmigung durch den Staatsrat weitergeleitet werden, worauf es dann in Kraft treten kann.
Auf Wunsch der Gemeinde können das Reglement und die festgesetzten Gebühren vor der ersten Versendung an die DIKA zur Vormeinung an die DUW zugestellt werden. Diese Konsultation ist aber nicht zwingend und ersetzt nicht die Vorprüfung durch die DIKA.
Damit die DUW ihre Vormeinung speditiv erstellen und eine rasche Rückmeldung geben kann, sind ihr die folgenden Unterlagen zuzustellen:
- das Reglement in elektronischer Form (Word-Dokument), mit allen Änderungen deutlich markiert;
- der Anhang über die Gebühren in elektronischer Form (Excel-Dokument - Anhang 2) mit den Berechnungsgrundlagen und den folgenden Begründungen bzw. Nachweisen:
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wie die Berechnung der bisherigen Investitionen oder der Wiederbeschaffungswerte des Netzes und der Kläranlage(n) erfolgt;
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welche Investitionen während den nächsten 0 bis 5 und 6 bis 10 Jahren geplant sind, damit der Werterhalt der ARA (Ausbau, Modernisierung) erhöht werden kann sowie der Werterhalt des Kanalisationsnetzes inkl. Sonderbauwerke (Anschlusskanalisation an andere ARA, Erweiterung des Kanalisationsnetzes, Trennsystem-Mehrwert des Kanalnetzes);
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Entwicklung der Betriebskosten des Kanalnetzes der Gemeinden oder des Zweckverbands (gemäss VSA-Empfehlungen);
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Entwicklung der Betriebskosten der kommunalen oder interkommunalen Kläranlage(n), einschliesslich der Berücksichtigung der Bundesabgabe zur Reduktion von Mikroverunreinigungen;
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wenn der Anteil der Grundgebühr 50 bis 70 % des Gesamttotals der jährlichen Gebühren übersteigt, geben Sie bitte den Tourismusanteil ihrer Gemeinde an.
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Simulationsdatei für das Einkommen des erwarteten Steueraufkommens für das nächste Jahr mit dem Durchschnittsbetrag (Excel-Dokument - Simulationstabelle).
Um den Prozess zu optimieren, ziehen manche Gemeinden zur Ausarbeitung ihres Reglements ein Fachbüro hinzu, was wir nur empfehlen können.
Kontakt
Amaranta SANTISTEBAN
1950 Sitten
Dokumente
- Kommunales Abwasser-Musterreglement (Download)
- Kommunales Abwasser-Musterreglement: Anhang (Download)
- Richtlinie für die Gemeinden zur Festsetzung der Abwassergebühren (Download)
- Anhang 1 zur Richtlinie - Checkliste (Download)
- Anhang 2 zur Richtlinie - Gebührenfestlegung (Download)
- Simulationstabelle (Download)
- Gebührenstruktur und Kostendeckung im Kanton Wallis (Fachartikel) - AQUA & GAS nr. 5, 2019 (Download)