Anschluss bestehender Gebäude an das Trennsystem
Sobald das kommunale Netz entsprechend ausgebaut ist, sind die Eigentümer vorbehaltlos verpflichtet, ihre privaten Leitungen auf den neuesten Stand zu bringen und die Anschlüsse entsprechend anzupassen, unabhängig davon, ob wesentlichen Änderungen geplant sind (also auch für bestehende Gebäude), und auch wenn das kommunale Abwasserreglement keine spezifischen Bestimmungen zu diesem Thema dazu enthält.
Das Merkblatt für die Gemeinden erläutert diese Verschrift.