Entwässerung
Unsere Abwassersysteme haben sich seit den 1960er Jahren entwickelt, um
- verschmutztes Abwasser in eine Abwasserreinigungsanlage (ARA) zu leiten und um
- das unverschmutzte Wasser in das Grundwasser zu versickern oder
- es, wenn nötig nach Rückhaltung, in ein Oberflächengewässer einzuleiten.
Die Gemeinden sind für die Ableitung und Behandlung dieses Wassers auf ihrem Gebiet verantwortlich. Sie müssen ein Kataster mit den zu kontrollierenden Betrieben führen (Art. 26 kGSchG).
Um eine kohärente und finanziell tragbare Bewirtschaftung zu ermöglichen, müssen für jede Gemeinde entsprechende Arbeitshilfen entwickelt und aktualisiert werden. Dazu gehören insbesondere der GEP (Genereller Entwässerungsplan) und die Reglemente für die Abwasserentsorgung. Der GEP gibt auf Gemeindeebene die Richtlinien für die Abwasserentsorgung, aber auch für Regenwasser, die Art der Entsorgung und Behandlung ausserhalb von Bauzonen usw. vor. Der REP (Regionaler Entwässerungsplan) (Art. 22 kGSchG) hat das gleiche Ziel wie der GEP, jedoch auf regionaler Ebene (Art. 22 kGSchG).
Im Abwasserreglement werden die Gebühren festgelegt, die für die Selbstfinanzierung der Abwasserentsorgung notwendig sind.
Weitere Aspekte der Abwasserentsorgung werden in den Links der angegebenen Seiten behandelt, wie z. B. der REP (Regionaler Entwässerimgsplan), die Anschlusspflicht nach dem getrennten Ausbau des kommunalen Netzes, die Regenwasserbewirtschaftung in Siedlungsgebieten oder auch Spülungen. Zudem finden Sie auch die Formulare für Einleitungsgenehmigungen.